Findok · Richtlinien
ZK-2590
Arbeitsrichtlinie passive Veredelung (pV)
Fassung 2 — geltend ist 338 AbschnitteStammnr. 80100
Fassungen
Inhalt der Fassung 2
- Einleitung
- 1. Einführung und Anwendungsbereich
- 1.2. Rechtsgrundlagen
- 1.3. Abkürzungen
- 1.4. Begriffsbestimmungen
- 1.5. Wesentliche Änderungen
- 2. Bewilligung
- 2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
- 2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
- 2.3. Bewilligungspflicht
- 2.4. Bewilligungsvoraussetzungen
- 2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge
- 2.5. Bewilligungsverfahren
- 2.5.1.3. Antrag und Entscheidungen mittels EDV
- 2.5.1.5. Konsultationsverfahren zwischen Zollbehörden
- 2.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
- 2.5.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung
- 2.6. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
- 2.6.2. Erledigung des Verfahrens
- 2.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten
- 2.6.6. Ersatzwaren
- 2.6.7. Ausbeute
- 2.7. Standardinformationsaustausch
- 3. Überführung in das Verfahren
- 3.2. Zollanmeldung
- 3.3. Zollanmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr
- 3.4. Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr
- 3.5. Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr beim Verfahren IM/EX
- 4. Erledigung des Verfahrens
- 4.2. Zollanmeldung
- 4.3. First In-First Out Prinzip (FIFO)
- 4.4.4. Teilweise Befreiung
- 4.5. PV mit vorzeitiger Einfuhr - IM/EX
- 5. Einfuhrumsatzsteuer
- 5.2. Umsatzsteuerrechtliche pV
- 6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
- 7. Anhänge
- 7.3. Verfahren der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.07.2021.