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Findok · Richtlinien

ZK-2590

3.5. Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr beim Verfahren IM/EX

geltende FassungRichtlinie2024-0.738.562gilt ab 01.07.2021

Inhaltsverzeichnis der ZK-2590

Wortlaut laut Findok

3.5. Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr beim Verfahren IM/EX 3.5.1. Codierung Bis zur Einführung eines neuen einschlägigen nationalen IT-Systems (neuer Verfahrenscode wird ,46xx'sein) können im Zusammenhang mit der pV IM/EX zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldete Waren nur folgende Codes verwendet werden: | Verfahrenscode: | 48xx - Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzwaren im Rahmen der pV vor Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr | Verfahrenszusatzcode: | 160 - pV mit formeller Bewilligung Hinweis: Der in Anhang 9 - Anlage C1 der technischen Übergangverordnung UZK-TDA vorgesehene Code B07 "vorzeitige Einfuhr von Veredelungserzeugnissen in der pV" ist im derzeitigen e-zoll System nicht implementiert. In Österreich sind derzeit keine Bewilligungen zur vorzeitigen Einfuhr gemäß Art. 223 Abs. 2 Buchst. d UZK (Einfuhr von im Rahmen einer pVe aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnissen vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen) existent. Sollten derartige Anträge einlangen, ist hinsichtlich der anmeldungstechnischen Umsetzung mit der Fachabteilung im BMF Kontakt aufzunehmen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.738.562
GZ der Erstfassung
2021-0.460.954
Stammnummer
80100
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 3)
Gültig
01.07.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF