Quelle & Lizenz
Woher die Texte kommen
Alle Rechtstexte stammen aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich, bezogen über dessen offizielle Open-Government-Data-Schnittstelle. Es findet kein Auslesen der RIS-Weboberfläche statt; die technischen Vorgaben des RIS zu Abrufrate und Abrufzeiten werden eingehalten.
Lizenz
Die Daten stehen unter Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Amtliche Texte sind darüber hinaus nach § 7 Abs. 1 österreichisches Urheberrechtsgesetz freie Werke.
Eigene Bearbeitungen: Aufbereitung für die Suche, Gliederung, Verlinkung und Trefferausschnitte stammen von uns und sind nicht Teil des amtlichen Textes. Der Gesetzeswortlaut selbst wird unverändert wiedergegeben — er ist in der Dokumentansicht als amtlicher Wortlaut gekennzeichnet und in einer Serifenschrift abgesetzt.
Kein amtliches Angebot
Diese Anwendung wird nicht von einer Behörde betrieben und tritt nicht an deren Stelle. Maßgeblich ist immer die authentische Fassung im RIS, die bei jedem Dokument verlinkt ist. Die Anwendung leistet keine Rechtsberatung.
Aktualität
Der Bestand wird täglich über die Änderungsabfrage des RIS nachgeführt. Zu jedem Dokument ist ausgewiesen, wann es zuletzt im RIS geändert und wann es von uns abgerufen wurde. Zwischen einer Änderung im RIS und der Übernahme hier kann Zeit vergehen.
Umfang
Enthalten ist das geltende Bundesrecht in konsolidierter Fassung. Nicht enthalten sind Judikatur, Landesrecht und historische Fassungen. Judikatur wird bewusst nicht aufgenommen, solange die damit verbundenen Datenschutzfragen nicht geklärt sind.
Bereich Findok
Woher die Texte kommen
Der Bereich Findok ist ein eigener, von RIS getrennter Bestand. Er stammt aus der Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen, bezogen über die dort angebotenen Bestandslisten und XML-Pakete nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz 2022. Die Weboberfläche der Findok wird nicht ausgelesen. Die Bestandslisten erneuert das BMF wöchentlich in der Nacht auf Freitag; wir gleichen danach ab.
Lizenz
Das BMF stellt die Findok-Dokumente unter CC0 1.0 zur Verfügung: Sie dürfen ohne Zustimmung zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht und weiterverwendet werden. Das BMF stellt sie „wie sie sind“ bereit und übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; Marken- und Patentrechte sowie mögliche Rechte Dritter sind von der Freigabe nicht erfasst. Wir nennen die Quelle trotzdem an jedem Treffer — der Nachweis ist der Kern dieses Angebots.
Was Richtlinien sind — und was nicht
Richtlinien, Erlässe und EAS-Auskünfte geben die Rechtsansicht des Finanzministeriums wieder. Sie binden die Finanzverwaltung, nicht aber Gerichte oder Steuerpflichtige, und sie sind kein Gesetz. Maßgeblich ist das Original in der Findok, das bei jedem Treffer verlinkt ist.
Umfang und Fassungen
Enthalten sind Richtlinien in allen Fassungen, Erlässe und Informationen, Amtliche Veröffentlichungen, EAS-Auskünfte sowie Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts und des früheren Unabhängigen Finanzsenats. Voreingestellt wird nur die geltende Fassung durchsucht; frühere Fassungen sind als solche gekennzeichnet und über „Fassung am“ gezielt abrufbar.
Entscheidungen erscheinen ausschließlich in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen keine personenbezogenen Angaben, verknüpfen nichts und bieten keine Suche nach Personen an; Entscheidungsseiten sind für Suchmaschinen gesperrt. Entfernt das BMF ein Dokument aus der Findok, löschen wir es beim nächsten Abgleich.