Findok · Richtlinien
ZK-2590
3.4. Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr
geltende FassungRichtlinie2024-0.738.562gilt ab 01.07.2021
Inhaltsverzeichnis der ZK-2590
Wortlaut laut Findok
3.4. Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr
3.4.1. Sicherheitsleistung
Anlässlich der Überführung der vorzeitig eingeführten Ersatzerzeugnisse ist eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben zwingend einzuheben (siehe Abschnitt 2.4.3. Sicherheitsleistung).
3.4.2. Codierung
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Verfahrenscode:
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48xx - Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr von Ersatzwaren im Rahmen der pV vor Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr
Erläuterung: Standardaustauschverfahren (IM-EX), vorzeitige Einfuhr gemäß Artikel 262 Absatz 1 Zollkodex.
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Verfahrenszusatzcode:
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160 - pV mit formeller Bewilligung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.738.562
- GZ der Erstfassung
- 2021-0.460.954
- Stammnummer
- 80100
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.07.2021 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF