Findok · Richtlinien
ZK-2590
1.5. Wesentliche Änderungen
überholte Fassung (bis 25.04.2023)Richtlinie2023-0.312.775gilt ab 01.07.2021
Inhaltsverzeichnis der ZK-2590
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2021 bis 25.04.2023.
Wortlaut laut Findok
1.5. Wesentliche Änderungen
Neben der geänderten Struktur der Rechtsvorschriften sieht der UZK schwerpunktmäßig folgende wesentliche inhaltliche Änderungen vor:
elektronische Erstellung und Bearbeitung von Anträgen und Bewilligungen
Änderungen bei den erforderlichen Antrags- und Bewilligungsvoraussetzungen
Entfall der Differenzmethode zur Berechnung der Einfuhrabgaben
zusätzliche Berechnungsmethode für besondere Einfuhrabgaben auf Veredelungserzeugnisse aus der pV oder Ersatzerzeugnisse.
die Verwendung von Ersatzwaren ist zulässig
Besonderheit der vorzeitigen Einfuhr (IM/EX)
Einschränkungen für die Verwendung von Ersatzwaren sind zu beachten
neue Systematik in Bezug auf die wirtschaftlichen Voraussetzungen
elektronischer, standardisierter Informationsaustausch INF
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.312.775
- GZ der Erstfassung
- 2021-0.460.954
- Stammnummer
- 80100
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.07.2021 bis 25.04.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF