…Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten. Nach dem letzten Satz dieser Bestimmung stellen aber Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten dar. § 16 Abs…
…anzuerkennen. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass das Finanzamt die Rechtslage verkannt habe, da die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien, wenn das Studium in einem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…
…Begründend wurde ausgeführt, dass Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium gemäß Rz 360 a der "EStR 2000" (richtig wohl: LStR 2002) erstmals für das Jahr 2004 als Werbungskosten abzugsfähig seien. Gegen diesen Bescheid erhob der Abgabepflichtige am 30. Dezember 2003 fristgerecht Berufung. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung…
…sie darauf hin, dass derzeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden betreffend die Nichtanerkennung von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium anhängig seien. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 16…
…1 Z. 10 letzter Satz entgegen: "Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Letzteres umfasst nach § 4 Abs 2 Hochschulstudiengesetz Bakkalaureatstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien. Auch mit dem Studium in Zusammenhang…
…dagegen im Wege eines vom Finanzamt stattgegebenen Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhobenen Berufung wird eingewendet, dass das Finanzamt die Rechtslage verkannt habe, da die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien…
…2000 noch keine abzugsfähigen Werbungskosten darstellen würde. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass es keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium geben würde, wenn sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen würden (Hinweis…
…1 Z 10 EStG aufgenommen und ausdrücklich zum Abzug zugelassen worden. Vor diesem Hintergrund scheine der Ausschluss der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium noch problematischer. Hätte der Ausschluss der Aufwendungen für ein Erststudium bisher vielleicht noch im Sinne der Rechtsprechung des VwGH damit begründet werden…
…ausdrücklich angeordnet, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten darstellen. Aus dieser Gesetzesstelle geht klar hervor, dass Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium unabhängig von der Frage, ob dieses Studium im konkreten Fall als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme anzusehen ist, nicht als…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG indizieren, der zufolge zukünftig Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium steuerlich abzugsfähig sind, 'wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt, die eine geänderte…
…das erworbene Berufswissen am Markt einsetzen könne, um höhere Einnahmen zu erzielen oder die Einnahmen zu sichern. Durch das zweitgenannte Urteil des BFH würden die in Österreich vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken am Ausschluss der Aufwendungen im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium bestärkt. Der BFH lasse erkennen…
…wesentliche Grundlage für die Berufsausübung darstellen. Damit gehen Hinweise auf im konkreten Fall offenkundige Karrierenotwendigkeiten der Studienkosten ins Leere. Aufwendungen, die mit einem ordentlichen Universitätsstudium im Zusammenhang stehen, fallen - wie von der Abgabenbehörde erster Instanz richtig beurteilt - unter das ausdrücklich normierte Abzugsverbot des § 16 Abs…
…nbsp; a) Die Bw. absolvierte an der Universität W ihr Doktoratsstudium im Rahmen eines ordentlichen Universitätsstudiums. b) Die Bw. ist bei der Firma A beschäftigt und wurde unter Fortzahlung der Bezüge zur Fertigstellung ihrer Dissertation freigestellt. c) Der Abschluss des Doktoratsstudiums stellt u.a. eine…
…als AHS-Lehrerin im Fach ,Bildnerische Erziehung und Werkerziehung' tätig zu sein. Grundsätzlich ist aber für dieses Fach ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium im Fach ,Bildnerische Erziehung und Werkerziehung' erforderlich. Im Moment sind in ganz Tirol allerdings zu wenig Lehramtskandidaten mit einem abgeschlossenen Studium dieser Art…
…wesentliche Grundlage für die Berufsausübung darstellen. Damit gehen Hinweise auf im konkreten Fall offenkundige Karrierenotwendigkeiten der Studienkosten ins Leere. Aufwendungen, die mit einem ordentlichen Universitätsstudium im Zusammenhang stehen, fallen - wie von der Abgabenbehörde erster Instanz richtig beurteilt - unter das ausdrücklich normierte Abzugsverbot des § 16 Abs…
…dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Die Definition des letzten Begriffes findet sich in § 4 Abs. 2 Universitäts-Studiengesetz (BGBl. I Nr. 48/1997 idgF), der lautet: Ordentliche Studien sind die Bakkalaureatsstudien…
…Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit Betriebsausgaben. Nach dem letzten Absatz dieser Bestimmung stellen jedoch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Betriebsausgaben dar. Demgegenüber bestimmt § 20 Abs…
…in dem dieser mitgeteilt worden sei, dass die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium steuerlich nicht absetzbar seien. Die Berufungswerberin berief dagegen und führte dazu in ihrem Berufungsschriftsatz vom 9. August 2004 im Wesentlichen Folgendes aus: Sie habe im Jahre 1987 ihr Studium "selbständige Religionspädagogik" an…
…€ - 146,75 ergeben..." Das Finanzamt erließ am 15. Juli 2004 eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit folgender Begründung: "RZ 360a der LStR betrifft die erstmalig im (für das) Jahr 2004 zulässige Abzugsfähigkeit von Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium. Aufwendungen für das Jahr 2003 sind nicht abzugsfähig…
…Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. In der Begründung wurde ausgeführt: "Aufwendungen, die mit einem ordentlichen Universitätsstudium in Zusammenhang stehen, stellen gemäß der für das Jahr 2002 geltenden Gesetzeslage keine Werbungskosten dar, diese Aufwendungen sind sowohl als Fortbildungskosten als auch als…