…einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar. Ob auch abkommensrechtlich eine "Betriebstätte" besteht, die Österreich Besteuerungsrechte zuweist, ist nach dem österreichisch-britischen DBA zu beurteilen (das DBA-Deutschland kommt mangels Erfüllung der Ansässigkeitsvoraussetzung des Art…
…§ 1 Abs 3 Z 1 iVm § 21 Abs 1 KStG 1988 ist die Bw. mit den Einkünften aus der österreichischen Betriebstätte beschränkt steuerpflichtig. Wie die Einkünfte zu ermitteln sind, bestimmt sich nach dem EStG 1988 und dem KStG 1988. Von diesen Einkünften sind bei Ermittlung…
…inländische Betriebstätte ist allerdings keine "in Österreich ansässige Person", sodass für die von ihr bezogenen Auslandslizenzgebühren nicht die Vorteile der von Österreich mit den Lizenznehmerstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenützt werden können. Da die Auslandslizenzgebühren aber von in Deutschland ansässigen Personen, nämlich den Gesellschaftern der österreichischen KG…
…sie hiefür Zinsen, unterliegen diese Zinsen als Betriebseinnahmen der inländischen Betriebstätte der österreichischen Besteuerung. Daran vermag Artikel XIV Abs. 2 DBA-USA nichts zu ändern. Abgesehen davon, dass sich eine in Italien ansässige Kapitalgesellschaft, auch wenn sie in Österreich eine Betriebstätte unterhält, nicht auf das…
…unter Berufung auf die Betriebstättenregel des Abkommens dem Tätigkeitsstaat wieder entzogen werden. Es wird daher der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie im Anwendungsbereich des DBA-1954 auf der deutschen Steuerpflicht der Vortragshonorare des deutschen Partners besteht. Die österreichischen Einkommensteuerbescheide des deutschen Gesellschafters…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung unter Hinzuziehung des Parteienvertreters gestellt. Im Vorlageantrag wurde ein weiteres mal darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der österreichischen Betriebsstätte im deutschen Jahresabschluss und in den deutschen Steuerbescheiden der Bw., die dem Finanzamt übermittelt wurden…
Benützt eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft die Räumlichkeiten ihrer österreichischen Schwestergesellschaft (Handelsunternehmen), um dort durch einen entsandten Mitarbeiter ihre Konzerneinkaufstätigkeiten in Österreich und im Drittausland zu unterstützen, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO für die schweizerische Gesellschaft dar; denn…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
…ausreichende ausländische Einkünfte zur Gegenverrechnung mit österreichischen Betriebstättenverlusten verfügt, nur auf die Einkommenslage dieses Steuerpflichtigen und nicht auf jene einer Personengesellschaft abgestellt wird, die als Organträger in Deutschland fungiert. Solange daher die deutsche Kapitalgesellschaft so hohe Welteinkünfte erzielt, dass darin der österreichische Betriebstättenverlust Deckung findet…
…Anlagenerrichter (AÖF Nr. 197/1999). Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die österreichische Betriebstätte mit der Errichtung der Anlage beauftragt worden ist und zu ihrer Inbetriebnahme die Entsendung der Dienstnehmer nach Deutschland erfolgt ist. 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…stammende" Lizenzgebühren; da aber der Lizenzgebührenzahler nicht in Österreich ansässig ist, "stammen" die Lizenzgebühren aus Deutschland. Dass sie gleichzeitig auch aus Österreich "stammen" könnten, weil eine österreichische Betriebstätte durch sie gewinnmindernd belastet wird, ist fraglich, weil eine diesbezügliche, dem Artikel 11 Abs. 5 des OECD…
Bezieht eine deutsche GmbH über ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen) dann sind diese gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche…
…Kapitalgesellschaft stets (für Zwecke der DBA-Anwendung, nicht auch des inländischen österreichischen Rechtes) als Arbeitgeber gilt (Abschn. B Z. 1 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgepräche vom 21.3.1997 in Wien). Sollte daher keine Betriebstätte der deutschen GmbH feststellbar sein, dann müsste jener Teil der Bezüge…
…aus der deutschen BFH-Judikatur ableitende restriktive Rechtsauffassung zum Betriebstättenbegriff (siehe das in der Anfrage zitierte BFH-Urteil vom 04.06.2008, I R 30/07) auf österreichischer Seite geteilt wird, würde selbst dann, wenn die deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde…
…Tätigkeiten ausgeführt werden, eine österreichische Betriebstätte der schweizerischen Gesellschaft, mit der Folge, dass der auf die Betriebstättenaktivitäten entfallende Gewinn der schweizerischen AG in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Der österreichische Betriebstättengewinn dürfte nicht um unternehmensinterne Zins…
…tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die Aufgabe der drei Angestellten neben der Erteilung von Informationen und rein informativen Kundenbesuchen vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem…
…Betriebstätte zugewiesenen Vermögen von ihr erzielt werden) unterliegen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung; sie sind gemäß Art. 15 DBA-Deutschland in den Händen der in Deutschland ansässigen Kommanditisten von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Besteuerung dieser Betriebstätten-Kapitalerträge nach österreichischem…
…geborgen, gefahrengutgerecht umgepackt und sodann nach Deutschland zur eigentlichen Entsorgung abtransportiert wird, dann besteht bereits nach österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO ausgeführt werden (und wenn auch kein "ständiger…
…Bundesrepublik Deutschland zu. Nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht in Anspruch, dann kann der österreichische Arbeitgeber die Bezüge ohne Lohnsteuerabzug zur Auszahlung bringen. In diesem Fall ist weder ein "L16" an das österreichische Betriebstättenfinanzamt zu übermitteln, noch ist zur Zeit ein Datenaustausch mit Deutschland vorgesehen. Allerdings wird…
…wird in diesen Zeiten dort eine Geschäftsstelle eingerichtet, so spricht vieles dafür, dass diese Geschäftsstelle (auch wenn sie in den Hochsaisonen aus Kostengründen aufgegeben wird) als weitere österreichische Betriebstätte zu werten ist. Denn durch die mit dem Tiroler Hotel getroffenen Abmachungen stehen die betreffenden Räume…