RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1161

Deutsche Investment-GMBH & CO KG mit inländischem Investmentbüro

geltende FassungEAS-AuskunftA 315/1-IV/4/97vom 31.10.1997

Wortlaut laut Findok

Hat eine in Deutschland errichtete und im Finanzanlagengeschäft (gewerblich) tätige GMBH & CO KG in Österreich ein Büro mit Betriebstätteneigenschaft eröffnet, dann ergibt sich gemäß Art. 4 DBA-Deutschland das Erfordernis, auf eine fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung zwischen der inländischen Betriebstätte und dem deutschen Stammhaus zu achten. Hiebei wird erforderlichenfalls eine Funktionsanalyse anzustellen sein, aus der ersichtlich ist, welche Vermögensanlagefunktionen in Österreich und welche in Deutschland wahrgenommen werden. Jene Einkünfte, die im Rahmen des der inländischen Betriebstätte zugewiesenen funktionalen Aufgabenkreises erwirtschaftet werden (es werden hiezu alle Kapitalerträge zu rechnen sein, die mit dem der Betriebstätte zugewiesenen Vermögen von ihr erzielt werden) unterliegen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung; sie sind gemäß Art. 15 DBA-Deutschland in den Händen der in Deutschland ansässigen Kommanditisten von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Besteuerung dieser Betriebstätten-Kapitalerträge nach österreichischem Recht nicht im Wege des Veranlagungsverfahrens, sondern im Wege der 25%igen Endbesteuerung vorgenommen wird, lässt keinen deutschen Besteuerungsanspruch erwachsen. Allerdings wird zu bedenken sein, dass dann, wenn die österreichische Betriebstätte mit keinen echten wirtschaftlichen Funktionen ausgestattet ist (wie diese sonst üblicherweise durch einen räumlich und personell entsprechend ausgestatteten Bürobetrieb gekennzeichnet sind) und wenn sich daher herausstellt, dass die Kapitalanlagen in Österreich im Ergebnis vom deutschen Stammhaus aus verwaltet werden, der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden könnte, wenn sie in diesem Fall die in Rede stehenden Kapitaleinkünfte dem deutschen Stammhaus zurechnet. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BetriebstätteFremdverhaltenskonformitätFunktionsanalyseGewinnaufteilungSteuerfreistellungbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBetriebstättengewinnermittlungZurechnung von Einkünften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 315/1-IV/4/97
Stammnummer
14125
Gültig
31.10.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF