Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1161
Deutsche Investment-GMBH & CO KG mit inländischem Investmentbüro
geltende FassungEAS-AuskunftA 315/1-IV/4/97vom 31.10.1997
Wortlaut laut Findok
Hat eine in Deutschland errichtete und
im Finanzanlagengeschäft (gewerblich) tätige GMBH & CO KG in
Österreich ein Büro mit Betriebstätteneigenschaft eröffnet,
dann ergibt sich gemäß Art. 4 DBA-Deutschland das Erfordernis, auf
eine fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung zwischen der inländischen
Betriebstätte und dem deutschen Stammhaus zu achten. Hiebei wird
erforderlichenfalls eine Funktionsanalyse anzustellen sein, aus der ersichtlich
ist, welche Vermögensanlagefunktionen in Österreich und welche in
Deutschland wahrgenommen werden.
Jene Einkünfte, die im Rahmen des der
inländischen Betriebstätte zugewiesenen funktionalen Aufgabenkreises
erwirtschaftet werden (es werden hiezu alle Kapitalerträge zu rechnen sein,
die mit dem der Betriebstätte zugewiesenen Vermögen von ihr erzielt
werden) unterliegen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland der
inländischen Besteuerung; sie sind gemäß Art. 15 DBA-Deutschland
in den Händen der in Deutschland ansässigen Kommanditisten von der
Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass die Besteuerung dieser
Betriebstätten-Kapitalerträge nach österreichischem Recht nicht
im Wege des Veranlagungsverfahrens, sondern im Wege der 25%igen Endbesteuerung
vorgenommen wird, lässt keinen deutschen Besteuerungsanspruch
erwachsen.
Allerdings wird zu bedenken sein, dass dann, wenn die
österreichische Betriebstätte mit keinen echten wirtschaftlichen
Funktionen ausgestattet ist (wie diese sonst üblicherweise durch einen
räumlich und personell entsprechend ausgestatteten Bürobetrieb
gekennzeichnet sind) und wenn sich daher herausstellt, dass die Kapitalanlagen
in Österreich im Ergebnis vom deutschen Stammhaus aus verwaltet werden, der
deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden könnte, wenn sie
in diesem Fall die in Rede stehenden Kapitaleinkünfte dem deutschen
Stammhaus zurechnet.
31. Oktober
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
BetriebstätteFremdverhaltenskonformitätFunktionsanalyseGewinnaufteilungSteuerfreistellungbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenBetriebstättengewinnermittlungZurechnung von Einkünften
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 315/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14125
- Gültig
- 31.10.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF