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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2069

Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/02vom 03.06.2002

Wortlaut laut Findok

Werden die Dienstnehmer der inländischen Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft für die Dauer von 5 Monaten zur Inbetriebnahme von Wasseraufbereitungsanlagen nach Deutschland entsandt, dann lässt sich aus dieser Sachverhaltsbeschreibung noch nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber treffen, ob die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zusteht. Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖF Nr. 197/1999). Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die österreichische Betriebstätte mit der Errichtung der Anlage beauftragt worden ist und zu ihrer Inbetriebnahme die Entsendung der Dienstnehmer nach Deutschland erfolgt ist. 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstnehmerentsendungenAnlagenbaugesellschaftenAnlagenerrichtungsgesellschafteninländische BetriebstättenPersonalgestellungSteuerbefreiungbegünstigte Vorhaben

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/24-IV/4/02
Stammnummer
33509
Gültig
03.06.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF