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EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

1.2 Steuerbefreiungen 1.2.1 Elektrizitätserzeuger Rz 19: Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh Rechtslage bis 30. Juni 2014 Für Unternehmen und Private, die elektrische Energie selbst erzeugen und verbrauchen, ist gemäß § 2 Z 1 ElAbgG eine Freigrenze von 5.000 kWh pro…

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.3 Steuerbefreiungen 2.3.1 Befreiungstatbestände 2.3.1.1 Verbrauch zur Herstellung (Förderung), zum Transport oder zur Speicherung von Erdgas Rz 76: Insoweit das Erdgas im Rahmen der Herstellung (Förderung), des Transportes oder der Speicherung von Erdgas verbraucht wird, ist es gemäß § 3…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.3 Steuerbefreiungen 3.3.1 befreite Tatbestände 3.3.1.1 Erzeugung von Koks Rz 133: Insoweit die Kohle zur Erzeugung von Koks verbraucht wird, ist sie gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 KohleAbgG von der Abgabe befreit. 3.3.1.2 Verwendung zur…

StiftR 2009 Rz 39–473.2.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

3.2.3 Steuerbefreiungen 3.2.3.1 Sachliche Steuerbefreiungen nach dem EStG 1988 Rz 39: Auf Grund der Maßgeblichkeit der Vorschriften des EStG 1988 stehen der Privatstiftung jene sachlichen Steuerbefreiungen des § 3 EStG 1988 und anderer Bestimmungen des EStG 1988 zu, die nicht auf…

EStR 2000 Rz 300–3053 Steuerbefreiungen (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die COVID-19-Krise als Katastrophenereignis angesehen werden kann, fallen Zuwendungen der sozialen und kulturellen Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften (zB Austro Mechana), die aufgrund der COVID-19-Krise geleistet werden, unter die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988. Rz 301b: Bedarfszuweisungen…

KStR 2013 Rz 166–1702. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2. Persönliche Steuerbefreiungen (§§ 5 bis 6b KStG 1988) 2.1 Allgemeines Rz 166: Die persönliche Befreiung stellt eine Ausnahme von der unbeschränkten Steuerpflicht dar und führt zur beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988, siehe Rz 130 bis 139). Von der unbeschränkten Steuerpflicht…

LStR 2002 Rz 173 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3 STEUERBEFREIUNGEN (§ 3 EStG 1988) 3.1 Gliederung Rz 17: In § 3 Abs. 1 EStG 1988 werden sachliche Steuerbefreiungen aufgezählt. § 3 Abs. 2 EStG 1988 ordnet an, welche Bezüge oder Bezugsteile (zB Arbeitslosengeld, bestimmte Bezüge der Soldaten und Zivildiener) zwar steuerfrei sind, aber zu einem…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

3.2.3 Übrige Steuerbefreiungen Stipendien iSd § 3 Abs. 1 Z 5 Kunstförderungsgesetz (insbesondere von Studienaufenthalten im Ausland) und Preise iSd § 3 Abs. 1 Z 7 Kunstförderungsgesetz (Vergabe von Staats-, Würdigungs- und Förderungspreisen sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen) sind von der Einkommensteuer…

EStR 2000 Rz 766–7674.7.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.7.2 Steuerbefreiungen Rz 766: Gemäß § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 sind steuerfrei: Abgeltungen von Wertminderungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 (siehe dazu Rz 6653), einer Teilwertabschreibung in Höhe der Entschädigung kommt allerdings auf Grund des § 20 Abs. 2…

LStR 2002 Rz 23–253.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

3.3 Die einzelnen Steuerbefreiungen 3.3.1 Kriegsopfer- und Heeresversorgung (§ 3 Abs. 1 Z 1 EStG 1988) Rz 23: Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen steuerbefreit. Die Befreiung kommt für Versorgungsberechtigte nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl. Nr. 152/1957, und nach dem HeeresversorgungsgesetzHeeresentschädigungsgesetz, BGBl…

LStR 2002 Rz 120–1213.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

3.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen 3.6.1 Völkerrechtlich privilegierte Personen 3.6.1.1 Einrichtungen Rz 120: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungsbehörden, die Vertretungen der Europäischen Union in Österreich…

EStR 2000 Rz 6632–663322.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…

KStR 2013 Rz 1421–142326.1.3 Ende einer Steuerbefreiung (§ 18 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…nach § 18 Abs. 2 KStG 1988. 24.1.426.1.4 Anteiliger Beginn bzw. anteiliges Ende einer Steuerbefreiung Rz 1423: § 5 KStG 1988 sieht auch Teilsteuerbefreiungen und auch Teilsteuerpflichten vor. Bei den hier angesprochenen Befreiungen sind jedenfalls nicht nur die persönlichen Befreiungen erfasst, sondern auch…

LStR 2002 Rz 18–223.2 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.2 Allgemeines zu den einzelnen Steuerbefreiungen Rz 18: § 3 Abs. 1 EStG 1988 regelt, welche von den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 steuerfrei sind. Vermögenszugänge, die sich unter § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht einreihen lassen, scheiden von vornherein von…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.1.2. Steuerbefreiung Rz 14: Steuerfrei sind seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022) ab der Veranlagung 2022 Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.2. Steuerbefreiung Rz 41: Die Ausführungen zu Volleinspeisern in Rz 14 f gelten entsprechend auch für Überschusseinspeiser. Beispiel 7: a) A installiert auf seinem Eigenheim eine Photovoltaikanlage mit 16 kWp. Damit werden 16.000 kWh Strom produziert. 12.000 kWh davon verbraucht…

VS-10006.4. Steuerbefreiungen und sonstige Steuerbegünstigungen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…wird (Abschnitt 3.2.6.). Die Bewilligung kann nicht rückwirkend erteilt werden. Liegt die erforderliche Bewilligung nicht vor, kann die Steuerbefreiung, auch wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, nicht in Anspruch genommen werden. Steuerlager oder Verwendungsbetriebe sind berechtigt, vstW unter den gesetzlich genau bestimmten…

VS-10006.4.3. Steuerbefreiungen im Rahmen der Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

6.4.3. Steuerbefreiungen im Rahmen der Einfuhr aus Drittländern VstW, die aus einem Drittland in das Steuergebiet eingeführt werden, sind dann von den Verbrauchsteuern befreit, wenn sie bei einer Einfuhr in das Zollgebiet der Union nach den zollrechtlichen Bestimmungen zollfrei sind, bzw. wenn ihre…

KfzBStR 2021 Rz 1400–1403C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2. Steuerbefreiungen (§ 2 KfzStG 1992) C.2.1. Geltendmachung der Steuerbefreiungen Rz 1400: Stellt eine Befreiungsbestimmung auf die ausschließliche oder vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck ab, ist diese Voraussetzung nur erfüllt, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 80% für den bezeichneten…

GK-09002. Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…1 Z. 13 KfzStG 1992); 11. Kraftfahrzeuge von Personen, denen eine Steuerbefreiung auf Grund von Staatsverträgen, Gegenseitigkeitserklärungen oder sonst nach den Grundsätzen des zwischenstaatlichen Steuerrechtes zukommt oder auf Grund tatsächlich gewährter Gegenseitigkeit zuerkannt wird (§ 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG 1992). In der Anlage 1…