RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1611

Drittstaatslizenzgebühren an eine österreichische Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/3-IV/4/00vom 13.03.2000

Wortlaut laut Findok

Wurde die inländische Tochter-AG einer deutschen Kapitalgesellschaft nach Art. II UmgrStG in eine Kommanditgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern umgewandelt, dann stellt sich nach der anzuwendenden "Transparenzmethode" die inländische KG als "Betriebstätte" der deutschen Gesellschafter dar. Die inländische Betriebstätte ist allerdings keine "in Österreich ansässige Person", sodass für die von ihr bezogenen Auslandslizenzgebühren nicht die Vorteile der von Österreich mit den Lizenznehmerstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenützt werden können. Da die Auslandslizenzgebühren aber von in Deutschland ansässigen Personen, nämlich den Gesellschaftern der österreichischen KG, bezogen werden, sind die Abkommen zwischen Deutschland und den betreffenden Lizenzgeberstaaten anwendbar und verpflichten diese Staaten zu den entsprechend vorgesehenen Quellensteuerentlastungen. Wäre im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ein OECD-konformes Betriebstättendiskriminierungsverbot enthalten, dann wären die gemäß den DBAs der Drittstaaten mit Deutschland reduzierten Quellensteuern in Österreich anrechenbar. Das BM für Finanzen wäre aber bereit, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist, dieses Ergebnis auf der Grundlage von § 48 BAO herbeizuführen. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Transparenzmethode

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/3-IV/4/00
Stammnummer
2445
Gültig
13.03.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 1611 — Drittstaatslizenzgebühren an eine österreichische Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft · RIS AI