…UmgrStG in eine Kommanditgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern umgewandelt, dann stellt sich nach der anzuwendenden "Transparenzmethode" die inländische KG als "Betriebstätte" der deutschen Gesellschafter dar. Die inländische Betriebstätte ist allerdings keine "in Österreich ansässige Person", sodass für die von ihr bezogenen Auslandslizenzgebühren nicht die…
…1 des Gesetzes vor seiner Novellierung) abzuleiten, dass alle ausländischen Investmentfonds für steuerliche Belange in gleicher Weise wie die inländischen Fonds nach der Transparenzmethode zu behandeln sind. Die von ihnen bezogenen Kapitalerträge werden daher - mag dies auch über den Umweg des "ausschüttungsgleichen Ertrages" geschehen - steuerlich…
…Wertpapier- und Liquiditätsgewinne - siehe § 14 ImmoInvFG) im Wege einer Quasi-Transparenzmethode in den Händen der deutschen Anleger besteuert. Die Methodik unterscheidet sich von einer reinen Transparenzmethode vor allem dadurch, dass die aus den inländischen Immobilien erwirtschafteten Einkünfte umqualifiziert werden: sie werden insgesamt in Einkünfte aus…
…ein französischer Kommanditist beteiligt, dann wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass Frankreich - das ähnlich wie Österreich im allgemeinen die Transparenzmethode bei der Besteuerung der Personengesellschaften anwendet - die Gewinnanteile des französischen Kommanditisten der "Betriebstättenregel" des Art. 7 DBA-Frankreich unterstellt. Der auf die österreichischen Betriebstätten der…
…einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö-KG gezahlten Zinsen in Anwendung der bei Personengesellschaften maßgebenden Transparenzmethode "Sondervergütungen" der D-GmbH dar, die dieser in ihrer österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zugehen. Als Sondervergütungen bilden die Zinsen sowohl nach österreichischem wie auch…
…Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte (bei einer betriebsführenden polnischen KG) oder von polnischem Immobilienvermögen (bei einer bloß vermögensverwaltenden polnischen KG) entstehen lässt, auf das Artikel 13 Abs…
…Steuerpflicht des auf diese Weise übergehenden inländischen Betriebes festgehalten (EAS 2529); andernfalls wäre in beiden Fällen eine Doppelnichtbesteuerung eingetreten, weil Deutschland stets die Transparenzmethode bei Personengesellschaften anwendet. An diesen Auffassungen wird bis auf weiteres festgehalten (EAS 2272 v. 23.4.2003). Dies hat zur Folge…
…Frage, inwieweit diese einkommensteuerliche Sichtweise die erb- und schenkungssteuerliche beeinflusst, ist derzeit nicht völlig geklärt. Nach der Verwaltungspraxis endet die Transparenzmethode und damit der Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter jedenfalls dann, wenn die Mitunternehmerschaft eine im Firmenbuch eingetragene betriebliche Personengesellschaft darstellt (EAS 98, EAS 519, EAS…
…niederländischem Recht als "Steuerpflichtiger" anzusehen ist, oder ob in Anwendung der "Transparenzmethode" steuerlich auf die dahinterstehenden Begünstigten durchgegriffen wird. Die Hinweise, die in der als EAS 1976 behandelten Anfrage eingelangt sind, sprechen für die zweite Variante (Transparenzmethode). Zur Klärung der Angelegenheit ist mittlerweile mit den…
…zurückzuführen sind, dass Betriebsstätten - anders als Tochtergesellschaften - keine eigenen Steuerpflichtigen sind; Stammhaus und Betriebsstätte bilden vielmehr zusammen einen einzigen Steuerpflichtigen (siehe hierzu Rz 281). Rz 11: Da die Gewinne von Personengesellschaften nach der Transparenzmethode in den Händen der Gesellschafter besteuert werden, bildet Art. 7 OECD…