Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2592
Österreichische Sub-Betriebstätte einer deutschen Verkaufsstelle einer britischen Investmentgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/2005vom 24.03.2005
Wortlaut laut Findok
Eine englische Investmentgesellschaft,
die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland,
Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung
hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein
Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses
Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine
österreichische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar. Ob auch
abkommensrechtlich eine "Betriebstätte" besteht, die Österreich
Besteuerungsrechte zuweist, ist nach dem österreichisch-britischen DBA zu
beurteilen (das DBA-Deutschland kommt mangels Erfüllung der
Ansässigkeitsvoraussetzung des Art. 1 DBA-Deutschland nicht zur
Anwendung).
Gemäß dem DBA-Großbritannien wäre der
Betriebstättencharakter des österreichischen Informationsbüros
dann zu verneinen, wenn die darin ausgeübten Aktivitäten innerhalb des
Kataloges der Hilfstätigkeiten des Art. 5 Abs. 3 DBA-Großbritannien
erfasst bleiben. Diese Voraussetzung einer bloßen unterstützenden
Hilfstätigkeit ist aber nur erfüllt, wenn das Informationsbüro
nicht bereits wesentliche Funktionen des Produktvertriebes übernimmt. Unter
dieser Bedingung könnte einem österreichischen Informationsbüro
einer britischen Investmentgesellschaft dann bloße Hilfsfunktion zukommen,
wenn sich sein Aufgabenkreis auf Agenden etwa folgender Art
beschränkt:
Vorbereitung
und Durchführung von Werbeaktivitäten in Österreich wie z.B.
"Trade Shows", Kundenseminare, Investmentlunches und sonstige bloße
PR-Maßnahmen, wenn aus diesem Anlass nicht bereits der wesentliche Inhalt
von Verträgen mit den künftigen Anlegern soweit ausverhandelt wird,
dass die schließliche Unterschriftsleistung nur mehr eine Formsache
ist;
Kontaktaufbau
und Kontaktpflege zu Banken und Versicherungen, unabhängigen Vermittlern
mit dem Zweck diese über die Produkte der englischen Investmentgesellschaft
zu informieren;
Informationsstelle
für Banken, Versicherungen und unabhängige Vermittler;
Beschaffung
von Informationen über spezifische Kundenbedürfnisse und
Zielkunden;
Aufbau
und Pflege von Kunden- und deutschsprachigen Produktdatenbanken.
24.
März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- Art. 5 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0261-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24803
- Gültig
- 24.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF