…Ebene des Abkommensrechtes stellt ein Server eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland dar, wenn ihm keine bloße Hilfsfunktion bei der Geschäftsabwicklung zukommt (Abs. 42.7 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Ob ein Kundendatenbankserver als bloße unterstützende Hilfseinrichtung zu werten ist…
…Informationsbüro nicht bereits wesentliche Funktionen des Produktvertriebes übernimmt. Unter dieser Bedingung könnte einem österreichischen Informationsbüro einer britischen Investmentgesellschaft dann bloße Hilfsfunktion zukommen, wenn sich sein Aufgabenkreis auf Agenden etwa folgender Art beschränkt: Vorbereitung und Durchführung von Werbeaktivitäten in Österreich wie z.B. "Trade Shows", Kundenseminare…
…Es ist im übrigen auch unerheblich, ob den im österreichischen Kontaktbüro ausgeübten Funktionen lediglich die Qualität von untergeordneten Hilfsfunktionen für das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus…
…zählt die Lagerhaltung und der Einkauf für ein Unternehmen zu den unternehmerischen Hilfsfunktionen, die im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 DBA nicht betriebstättenbegründend wirken. Dies gilt aber nur, wenn diese Aktivitäten für das betreffende Unternehmen Hilfsfunktion darstellen und nicht für Dritte (hier: die Konzerngesellschaften)…
…russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch eine Repräsentanz (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 DBA-UdSSR begründet wurde, nur dann mit Erfolg entgegengetreten werden können, wenn die Funktionen dieser Repräsentanz tatsächlich nur vorbereitender Art sind oder Hilfsfunktionen im Sinn von Art. 4 Abs. 3 lit…
…Funktionen den Rahmen der bloß unterstützenden Hilfsfunktionen im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders als im OECD-MA - im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter…
…nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte…
…Betrieb sprechen insb. folgende Umstände: wirtschaftliche Über- und Unterordnung (zB Herstellungs- und Handelsbetriebe, die miteinander verflochten sind), Hilfsfunktionen eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals. Beispiel: Wird zusätzlich zum Gewerbe eines Unternehmensberaters der Beruf eines Buchhalters angemeldet, so wird…
…dagegen nicht (VwGH 20.4.1982, 81/14/0180). Rz 5287: Als Merkmal für den einheitlichen Betrieb sind etwa anzusehen: Ein Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Über- und Unterordnung zwischen den Betrieben, Hilfsfunktionen eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals (VwGH…
…eine Betriebstätte begründet, dann werden die über diese Schalteinheit laufenden Funktionen (Kennzeichnung und Markierung der von Kunden einlangenden Daten und spätere systematisierte Wiederauffindung der Daten) jedenfalls nicht als bloße Hilfsfunktionen anzusprechen sein, da sie geradezu den wesentlichen Teil der Datenmanagementdienstleistungen bilden. Die Frage kann aber…
…lit. d) des DBA-Irland führen kann, da die einheitliche Gesamtbetriebstätte nicht ausschließlich diesen Hilfsfunktionen, sondern dem Erbringen der Hauptleistung (Betreuung von Schulskiwochen) dient. Das Sachverhaltsbild wäre nur dann ein anderes, wenn der irische Reiseveranstalter selbst keinerlei betriebliche Tätigkeit in den angemieteten Zimmern erbringt, sondern…
…Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu, dass hiedurch eine inländische "DBA-Betriebstätte" der ausländischen Konzerngesellschaften begründet wird, solange sich der Tätigkeitsbereich der inländischen Einkaufsgesellschaft im Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für die osteuropäischen Konzerngesellschaften bewegt. Dies wäre nicht mehr der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft Aufgaben…
…Betrachtung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Übrigen zurzeit von den meisten OECD-Staaten geteilt wird. Es muss weiters bezweifelt werden, dass im geschilderten Fall der inländischen Betriebstätte bloße Hilfsfunktionen zuzumessen sind, die ihr - auf der Ebene der Abkommensanwendung - die Eigenschaft einer Betriebstätte absprechen würden…
…Behörde***) und dem VwGH bekannt, ohne dass deshalb die Unternehmereigenschaft in Frage gestellt wurde. Die umfangreichen Hilfsfunktionen der ***Bezeichnung Person2*** - vermutlich auch im Gewährleistungsfall - können für sich allein eine Annahme, die ***regionaler Vertrieb*** habe die Waren an die einzelnen Kunden geliefert, nicht rechtfertigen. Nach dem…
…dann nicht vor, wenn im Rahmen der aus dieser Tätigkeit entspringenden Leistungserbringung zur rein höchstpersönlichen Tätigkeit weitere Tätigkeiten hinzutreten, die über bloße Hilfsfunktionen hinausgehen. Andererseits schließt der Gesetzeswortlaut auch nicht aus, dass das Kriterium des eigenständigen Betriebes sich auf andere als jene von § 2 Abs…
… VwGH 12.9.1996, 94/15/0071) oder der luf Betriebsteil nahezu ausschließlich Rohstoffe für den Gewerbebetrieb liefert (VwGH 6.11.1968, 51/67 bei Weinanbau und Weinhandel). Gegenseitige Hilfsfunktionen, Verwendung gleicher Anlagen und des selben Personals, einheitliche Betriebsaufschriften und räumliche Verflechtungen sprechen insbesondere auch…
…erzielen. Zudem würden keine Verflechtungen iSd Literatur bestehen bzw. den EStR 2000 Rz 411 mit Verweis auf VwGH: Es würde kein Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen der Erfinder- und der Geschäftsführertätigkeit bestehen. Es würde sich um keine Hilfsfunktionen handeln, da beide Tätigkeiten gesondert bestehen könnten. Es…
…Die AG war nur eine Zweckgesellschaft und hatte Hilfsfunktionen wie später noch ausführlich aufgezeigt wird und hätte nicht das nötige Know-how in der Firma gehabt. Die Anerkennung der Betriebsstätte und des Einzelunternehmens als Bezieher der Einkünfte iSd Art 14 DBA FL ist auch folgerichtig…
…Die AG war nur eine Zweckgesellschaft und hatte Hilfsfunktionen wie später noch ausführlich aufgezeigt wird und hätte nicht das nötige Know-how in der Firma gehabt. Die Anerkennung der Betriebsstätte und des Einzelunternehmens als Bezieher der Einkünfte iSd Art 14 DBA FL ist auch folgerichtig…
…Die AG war nur eine Zweckgesellschaft und hatte Hilfsfunktionen wie später noch ausführlich aufgezeigt wird und hätte nicht das nötige Know-how in der Firma gehabt. Die Anerkennung der Betriebsstätte und des Einzelunternehmens als Bezieher der Einkünfte iSd Art 14 DBA FL ist auch folgerichtig…