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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1839

Inländisches Bestellbüro einer deutschen Beleuchtungsfirma

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/45-IV/4/01vom 23.04.2001

Wortlaut laut Findok

Eröffnet ein deutsches Beleuchtungsunternehmen in Österreich ein Büro, in dem Aufträge für die Anfertigung der Außenbeleuchtung von Fast-Food-Restaurants entgegengenommen werden, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Das Entgegennehmen von Bestellungen zählt zu den Hauptfunktionen einer Produkt- oder Dienstleistungsvermarktung und kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen, sondern nur in den in Z. 9 des Schlußprotokolls zu Artikel 4 taxativ aufgezählten Fällen. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BestellbüroEntgegennahme von BestellungenHilfsfunktionFakturierung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/45-IV/4/01
Stammnummer
2126
Gültig
23.04.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF