Findok · EAS-Auskünfte
EAS 454
Inländische Ost-Einkaufsgesellschaft britischer und ungarischer Konzerngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftSch 1354/6/1-IV/4/94vom 10.06.1994
Wortlaut laut Findok
Unterhält eine britische
Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe
in der Erbringung von Einkaufsaktivitäten für die britische und
für osteuropäische Konzerngesellschaften besteht, so ist der dieser
Einkaufsgesellschaft zuzurechnende Gewinnanteil auf der Grundlage des
"Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Eine Besteuerungsfreistellung wie sie
für "Einkaufsbetriebstätten" in den DBAs vorgesehen ist, ist auf
Einkaufsgesellschaften nicht anwendbar.
Der Umstand, dass die inländische Einkaufsgesellschaft
Kunden der osteuropäischen operativen Gesellschaften nach Österreich
zu Betriebsbesichtigungen und Gesprächen mit österreichischen
Zulieferanten einlädt und in diesem Zusammenhang eine entsprechende
Betreuung der Eingeladenen vornimmt, führt nach Auffassung des
Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu, dass hiedurch eine
inländische "DBA-Betriebstätte" der ausländischen
Konzerngesellschaften begründet wird, solange sich der
Tätigkeitsbereich der inländischen Einkaufsgesellschaft im Rahmen
einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für die
osteuropäischen Konzerngesellschaften bewegt. Dies wäre nicht mehr der
Fall, wenn die österreichische Gesellschaft Aufgaben übernimmt, die
typischerweise Funktionen der osteuropäischen Vertriebsgesellschaften sind
(z.B. maßgebende Einschaltung in die Verkaufsaktivitäten der
osteuropäischen Gesellschaften); denn dann würde die inländische
Gesellschaft als ständiger Vertreter im Sinn des § 98 EStG und im Sinn
der DBA-Betriebstättendefinition anzusehen sein, weil sie dann über
den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit (die im
Einkauf für die
osteuropäischen Gesellschaften liegt) hinausginge.
Vorsorglich wird beigefügt, dass bei Ausübung
bloßer Hilfsfunktionen der hiedurch der Einkaufsgesellschaft erwachsende
Aufwand fremdüblich von den auftraggebenden osteuropäischen
Gesellschaften abzugelten ist.
10. Juni
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
FremdverhaltensgrundsatzFreistellungSteuerfreistellungInlandsbetriebstätteHilfseinrichtungHilfstätigkeitHilfstätigkeitenHilfscharakterFunktionVertriebsaktivitätenFremdüblichkeitVertreterbetriebstätteVertriebsfunktion
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 1354/6/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17685
- Gültig
- 10.06.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF