Anhang 10Q "Freistellung von der Unterschriftsleistung" (99207) | Sprachen | Vermerke | BG | [Grafik] . | CS | Podpis se nevyzaduje | DA | Fritaget for underskrift | DE | Freistellung von der Unterschriftsleistung | EE | Allkirjanöudest loobutud | EL | AEV anaiTErrai unoypacpn…
Erzielt einer deutsche Immobilien-KG mit rund 200 Kommanditisten, die zwei österreichische Immobilien verwaltet, von einer österreichischen Bank Zinsertrag aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 20.3.1998 haben die GG. beim BMfF die "Freistellung der Schenkung einer in Deutschland gelegenen Liegenschaft an ihren Sohn von der österreichischen Schenkungssteuer" beantragt. Die Zuwendung des Kaufpreises der Liegenschaft würde mit der Auflage erfolgen, dass vom Bw…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 20.3.1998 haben die GG. beim BMfF die "Freistellung der Schenkung einer in Deutschland gelegenen Liegenschaft an ihren Sohn von der österreichischen Schenkungssteuer" beantragt. Die Zuwendung des Kaufpreises der Liegenschaft würde mit der Auflage erfolgen, dass vom Bw…
Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…
…daran, dass der Beihilfengeber eine Beihilfe anhand der dafür einschlägigen materiellen und formellen Maßstäbe zu prüfen hat. (2) Nach Begründungserwägung 5 der VO Nr. 800/2008, gilt diese Freistellungsverordnung für alle Beihilfen, die sämtliche einschlägigen Voraussetzungen der VO erfüllen, wie auch für alle Beihilferegelungen, bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn J.N., K., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 24. Oktober 2008 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
…führte es zusammengefasst aus, die Bw verkenne die Bedeutung einer Ansässigkeitsbescheinigung einerseits, durch welche die Abkommensberechtigung nachgewiesen werde, und eines Freistellungsbescheides andererseits, durch welchen die Entlastung an der Quelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bescheidmäßig gestattet werde. Beides dürfe nicht vermengt werden. Die Befreiung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch WT, vom 28. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 27. und 28. März 2008 betreffend a.) Aufhebung gemäß § 299 BAO des Aufhebungsbescheides vom 6.9.2007 hinsichtlich Einkommensteuerbescheid 2006 vom…
…muss deren Berücksichtigung auf Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Österreich gewährleistet werden. Diesen zu den Betriebsausgaben zählenden Pflichtbeiträgen darf auch durch Anwendung der DBA-Freistellungsmethode ihre steuerliche Wirksamkeit nicht genommen werden (vgl VwGH 16.11.2021, Ra 2020/15/0077). Damit sind die gesamten beschwerdegegenständlichen…
Zinsen, die ein in Österreich ansässiger Inhaber einer von einem indischen Schuldner ausgegebenen Anleihe bezieht, sind in Österreich gemäß Artikel IX DBA-Indien von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung kann sich allerdings nur auf einen Zinsenertrag beziehen, den der indische Anleiheschuldner zu leisten hat…
Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F…
Ein in Österreich ansässiger Area Manager eines österreichischen Unternehmens, der als Leiter der tschechoslowakischen Repräsentanz ("Betriebstätte") dieses österreichischen Unternehmen tätig ist und sich etwa 10 Tage monatlich in Ausübung dieser Funktion in der CSFR aufhält, ist mit jenen Bezugsteilen des österreichischen Arbeitgebers, die auf…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…
Auslandsösterreicher, die aus Australien wieder nach Österreich zurückkehren und dadurch in Österreich "ansässig" werden, unterliegen sowohl mit australischen Firmenpensionen als auch mit australischen Sozialversicherungspensionen gemäß Artikel 18 des österreichisch-australischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Australien, BGBl. Nr. 480/1988) ausschließlich in Österreich der Besteuerung und sind…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund einer Vereinbarung mit der Treuhandanstalt in Deutschland im Jahr 1991 zwei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gelegene Grundstücke als Entschädigung für eine 1972 stattgefundene Enteignung eines ostdeutschen KG- Komplementäranteils, so ist in sinngemäßer Anwendung von…
Erbt ein Inländer von einem in Deutschland wohnhaft gewesenen Erblasser deutsches und amerikanisches Liegenschaftsvermögen, so sind diese Erwerbsvorgänge gemäß dem DBA (Erb)-Deutschland, BGBl. Nr. 220/1955, von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Dies gründet sich hinsichtlich des deutschen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 3 des Abkommens…
In Österreich ansässige Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens, die vorübergehend (nicht länger als 183 Tage) von ihrem österreichischen Arbeitgeber gegen Entgelt einem dänischen branchengleichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, bleiben gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Dänemark auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Österreich steuerpflichtig…