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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3

Österreichische Gastlehrer in Frankreich

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/91vom 28.05.1991

Wortlaut laut Findok

  Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

FreistellungSteuerfreistellungLehrtätigkeitunterrichtende Tätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/6-IV/4/91
Stammnummer
18652
Gültig
28.05.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF