Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3
Österreichische Gastlehrer in Frankreich
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/91vom 28.05.1991
Wortlaut laut Findok
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988
(sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte
Beihilfen aus öffentlichen Mitteln
gilt nur für aus
österreichischen
öffentlichen
Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik
den gemäß Artikel 13 DBA-F in Frankreich steuerfrei gestellten
Gastlehrern Unterstützungen ausgezahlt, unterliegen diese nach der
geltenden Rechtslage in Österreich der Einkommensbesteuerung.
28. Mai
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/6-IV/4/91
- Stammnummer
- 18652
- Gültig
- 28.05.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF