…Steuerausländern bei Einkünften aus im Inland ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler oder Vortragender im Steuerabzugsweg geltend zu machen. Sollte das DBA-USA daher die Besteuerungsansprüche Österreichs nicht einschränken und sollte weiters die Lehrtätigkeit der Opernsängerin im Rahmen ihres künstlerischen Wirkens erfolgen (bzw. nicht als unterrichtende…
…dass die von der Bf. durchgeführte Lehrertätigkeit nicht in einem Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit der öffentlichen Hand bzw. der betreffenden Einrichtung steht und sie sehr wohl als Lehrerin eine öffentliche Funktion ausübt. Bei der "abc" handelt es sich aufgrund des verliehenen Öffentlichkeitsrechtes…
…erzielte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit als Lektorin am Institut für Tourismus-Management der FHWien-Studiengänge der WKW. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits mehrfach zu Lehrtätigkeiten ausgesprochen, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeit - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt…
…Blockveranstaltungen, ausübten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellten. Da die verfahrensgegenständlichen Einkünfte aus einer im Rahmen eines jeweils vorgegebenen Studien- bzw. Lehrplanes ausgeübten Lehrtätigkeit an den genannten Bildungseinrichtungen erzielt worden seien, handle es sich, trotz diesbezüglich an die Abgabenbehörde ergangener Mitteilungen iSd § 109a EStG 1988, daher…
…die Lehrverpflichtung nicht abhalten, entstehe ein Übergenuss der ausbezahlten Bezüge, den er rückzuerstatten habe. Insofern habe er seines Erachtens sehr wohl ein Unternehmerrisiko im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit zu tragen. Weiters verwies der Bw. darauf, dass seitens der Universität bestätigt wurde, dass kein Dienstverhältnis vorliege…
…die Lehrverpflichtung nicht abhalten, entstehe ein Übergenuss der ausbezahlten Bezüge, den er rückzuerstatten habe. Insofern habe er seines Erachtens sehr wohl ein Unternehmerrisiko im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit zu tragen. Weiters verwies der Bw. darauf, dass seitens der Universität bestätigt wurde, dass kein Dienstverhältnis vorliege…
…Bw. als Lehrbeauftragter gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten und Universitäten der Künste an der Universität für Musik und darstellende Kunst G beschäftigt sei. Durch diese Lehrtätigkeit werde gemäß § 2 Abs. 3 leg. cit. kein…
Übernimmt ein in Großbritannien ansässiger Universitätsprofessor in Österreich eine Lehrtätigkeit, die vom 1. Oktober 1998 bis 30. September 2000 ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung…
…Der Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit liegt nicht im (häuslichen) Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Auch wenn für die Lehrtätigkeit an Musikschulen im vorliegenden Fall eine Übungstätigkeit an dem im häuslichen Arbeitszimmer stehenden Klavier in dem…
…2 DBA-D Voraussetzung, dass dem Gastreferenten keine ständige Einrichtung (zB Büro) dauernd zur Verfügung steht und dass die Lehrtätigkeit als "unterrichtende" Tätigkeit im Sinn des Erlasses AÖF Nr. 184/1984 anzusehen ist. Im Fall der Niederlande darf gemäß Artikel 15 DBA-NL ebenfalls keine…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…
Werden in München ansässige Experten von einer österreichischen Akademie mittels Werkvertrages für eine fachliche Lehrgangsleitung im Bereich "Supervision" engagiert, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als…
…die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und ihre Unterrichtstätigkeit zwei Jahre nicht überschreitet. Die in Artikel 20 des Abkommens für eine maximal zweijährige Lehrtätigkeit vorgesehene Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil die hierfür erforderliche Voraussetzung nicht erfüllt ist…
…China enthält eine Gastlehrerbestimmung, derzufolge ein Lehrer oder Forscher, der in einem Vertragsstaat ansässig ist und sich im anderen Vertragsstaat höchstens drei Jahre zwecks fortgeschrittener Studien oder Forschungsarbeiten oder zwecks Ausübung einer Lehrtätigkeit an einer Universität, Hochschule, Schule oder anderen Lehranstalt aufhält, in dem anderen…
Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F…
Deutsche Gastprofessoren, die bei inländischen öffentlichen Bildungseinrichtungen eine Unterrichtstätigkeit auf selbständiger Basis entfalten, unterliegen der inländischen Umsatzbesteuerung. Bis einschließlich 1993 war diese Umsatzsteuer von den Gastprofessoren als Schuldner der Umsatzsteuer nur dann zu entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994…
Gemäß Artikel XII DBA-USA sind US-Gastprofessoren unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Begünstigt sind nur Personen, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Wird daher in Österreich eine österreichische Wohnung bloß für die Dauer der Gastprofessur angemietet, so führt dies…
Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende…
…einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die Zweijahresfrist des Artikels 20 Abs. 2 nicht überschritten, dann sind die Vergütungen für die Lehrtätigkeit in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: