Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1971
Französischer Gastprofessor an einer inländischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/5-IV/4/01vom 08.01.2002
Wortlaut laut Findok
Die
Gastprofessorenregelung des Artikels 20 Abs. 2 des
österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens geht sowohl
der Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 wie auch jener des Artikels 19 des
Abkommens vor. Übernimmt daher ein in Frankreich ansässiger Professor
einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die
Zweijahresfrist des Artikels 20 Abs. 2 nicht überschritten, dann sind die
Vergütungen für die Lehrtätigkeit in Österreich von der
Besteuerung freizustellen.
08.
Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 20 Abs. 2 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- Art. 15 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- Art. 19 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/5-IV/4/01
- Stammnummer
- 2030
- Gültig
- 08.01.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF