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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1971

Französischer Gastprofessor an einer inländischen Fachhochschule

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/5-IV/4/01vom 08.01.2002

Wortlaut laut Findok

Die Gastprofessorenregelung des Artikels 20 Abs. 2 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens geht sowohl der Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 wie auch jener des Artikels 19 des Abkommens vor. Übernimmt daher ein in Frankreich ansässiger Professor einen Lehrauftrag an einer Vorarlberger Fachhochschule und wird hierbei die Zweijahresfrist des Artikels 20 Abs. 2 nicht überschritten, dann sind die Vergütungen für die Lehrtätigkeit in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ZweijahresfristFreistellungLehrtätigkeitVergütung für die Lehrtätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/5-IV/4/01
Stammnummer
2030
Gültig
08.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF