Findok · EAS-Auskünfte
EAS 988
Freistellung von Auslandseinkünften bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/96vom 09.12.1996
Wortlaut laut Findok
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit
geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines
österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit
seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für
ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass
eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine
Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner
Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient.
In einem derartigen Fall können jedoch nach der
Entscheidungspraxis des BM für Finanzen zu § 48 BAO die nachweislich
in Nigerien besteuerten nigerianischen Einkünfte in Österreich unter
Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt werden; und zwar
unabhängig davon, ob sich der österreichische Wohnsitz
tatsächlich nur als Zweitwohnsitz oder möglicherweise bereits wieder
als Hauptwohnsitz erweist.
9. Dezember
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
WohnsitzaufgabeWohnsitzwechselinländischer ZweitwohnsitzFreistellungSteuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/18-IV/4/96
- Stammnummer
- 15012
- Gültig
- 09.12.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF