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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 988

Freistellung von Auslandseinkünften bei inländischem Zweitwohnsitz

geltende FassungEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/96vom 09.12.1996

Wortlaut laut Findok

  Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als Zweitwohnsitz dient. In einem derartigen Fall können jedoch nach der Entscheidungspraxis des BM für Finanzen zu § 48 BAO die nachweislich in Nigerien besteuerten nigerianischen Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt werden; und zwar unabhängig davon, ob sich der österreichische Wohnsitz tatsächlich nur als Zweitwohnsitz oder möglicherweise bereits wieder als Hauptwohnsitz erweist. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

WohnsitzaufgabeWohnsitzwechselinländischer ZweitwohnsitzFreistellungSteuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 45/18-IV/4/96
Stammnummer
15012
Gültig
09.12.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF