Findok · EAS-Auskünfte
EAS 333
Dienstnehmergestellung nach Dänemark
geltende FassungEAS-AuskunftC 376/4/1-IV/4/93vom 05.11.1993
Wortlaut laut Findok
In Österreich ansässige Arbeitnehmer eines
österreichischen Unternehmens, die vorübergehend (nicht länger
als 183 Tage) von ihrem österreichischen Arbeitgeber gegen Entgelt einem
dänischen branchengleichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
bleiben gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Dänemark auch während
ihrer Entsendungszeit weiterhin in Österreich steuerpflichtig und sind
folglich gemäß Artikel 19 von der Besteuerung in Dänemark
freizustellen.
5. November
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
- Art. 19 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
FreistellungSteuerfreistellung183-Tage-Klausel183-Tage-FristArbeitskräftegestellungArbeitnehmergestellungPersonalgestellungArbeitskräfteüberlassung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 376/4/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17950
- Gültig
- 05.11.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF