…Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung eingeschränkt und muss daher in allen Fällen einer - von beiden Staaten steuerlich anerkannten - Arbeitskräfteüberlassung gelten. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister…
15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…
…Ausdruck, dass die ausländischen Arbeiter im Rahmen einer Arbeitsgestellung von ausländischen Firmen nach Österreich entsandt werden und es sich bei den Auftragsvergaben an die portugiesische Firmen zur Erfüllung der durch die Vertragspartner der Bw erteilten Aufträge damit um Arbeitskräfteüberlassungsverträge handelt. Wenn die Bw nun behauptet…
Wird eine Dienstnehmerin einer in Italien ansässigen Körperschaft - die eine im Bereich der Eisenbahninfrastruktur tätige, 100-prozentige Tochtergesellschaft der Italienischen Staatsbahnen FF.SS. (Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der…
…2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen als Dienstnehmer in Österreich einstellt. Denn in wirtschaftlicher Betrachtung…
Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…
…ÖStZB 1983, 339). Dies gilt auch für die Abwicklung internationaler Geschäftsbeziehungen. Die Steuerverwaltung wird daher im Fall einer internationalen Personalgestellung nicht leichtfertig einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen die Arbeitgeberstellung aberkennen können. Der BMF-Erlass vom 11.02.1993, AÖF Nr. 87/1993, hat ebenfalls nicht zum Ziel…
Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…
…der ungarischen Firma MN*** für die Beschwerdeführerin Eisenverlegearbeiten durchgeführt worden. Nach Ansicht der belangten Behörde habe es sich dabei nicht um eine Entsendung, sondern um eine Arbeitskräfteüberlassung gehandelt. Laut Entsendemeldungen seien ausschließlich Hilfsarbeiter entsendet worden. Die Fakturierung sei jeweils mit dem Text "Eisenbieger" und dem…
…eindeutig falsch. Zusätzlich zu den oben angeführten Anmerkungen zum Bericht möchten wir festhalten, dass im Rahmen der Betriebsprüfung die aktuelle Rechtslage und auch die Differenzierung zwischen "Werkleistung" und "Arbeitskräfteüberlassung" weder berücksichtigt wurde, noch entsprechend gewürdigt wurde. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Erkenntnis des VwGH…
…ohne dass zwischen Gestellungsnehmer und Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Auch hier hat die Beurteilung, ob eine Arbeitskräfteüberlassung in Abgrenzung von einem echten Werkvertrag vorliegt, im Rahmen einer Gesamtbeurteilung nach dem wirtschaftlichen Gehalt unter Einbeziehung sämtlicher Gesichtspunkte zu erfolgen (VwGH 22.08.2017…
…421). Im Beschwerdefall ist die Dienstgebereigenschaft des Bf. nach Art der Arbeitskräfteüberlassung zu prüfen zumal Herr ***2*** tatsächlich nur LKW der Firma ***3*** GmbH gelenkt hat. Die ***3*** GmbH trat aber nicht selbst an Herrn ***2*** heran, sondern wandte sich an den Bf., der…
…die ungarische Fa. R habe für die Bf Eisenverlegearbeiten durchgeführt. Es habe sich dabei nicht um eine Entsendung, sondern um eine Arbeitskräfteüberlassung gehandelt. Laut Entsendemeldungen seien ausschließlich Hilfsarbeiter entsendet worden. Die Fakturierung sei jeweils mit dem Text "Eisenbieger" und dem jeweiligen Betrag erfolgt. Die ungarische…
…Sachverhalt: Der aus Deutschland stammende Bf. war ab 01.04.2010 bei einer Personalleasingfirma beschäftigt. Er wurde im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung als Pilot der N-GmbH mit Stationierungsort in Wien zur Verfügung gestellt. Das Beschäftigungsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Seit 2015 ist der Bf…
…von der österreichischen Gesellschaft bezahlt wurde, diese aber ihrerseits die auf die Tätigkeit des BF in Deutschland entfallenden Kosten von der deutschen Konzerngesellschaft ersetzt erhielt. Bei solchen "passiven" Arbeitskräfteüberlassungen im Konzern greift sohin die oben angeführte 183 Tage Regelung nicht, da im Sinne eines wirtschaftlichen…
…in der Produktion der Beschäftigerbetriebe eingesetzt, wo sie auch deren Betriebsmittel verwendeten. Auch einzelne befragte Beschäftigerbetriebe sahen in der Vereinbarung eine Arbeitskräfteüberlassung, zumal auch die Abrechnung nach geleisteten Arbeitstunden erfolgte. Die Sachverhaltsfeststellungen ergaben sich aus der Einsicht in Vertragsunterlagen, der Einvernahme der damaligen Geschäftsführerin der…
…Entgelt zur Verfügung. Es handle sich hierbei um Arbeitskräfte, die im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anderen Unternehmen zur Dienstleistung überlassen werden. Sitz und Geschäftsleitung der V GesmbH sei in L. Seit Jänner 2000 unterhalte die Gesellschaft zusätzlich je ein Büro in J und K, die mit…
Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…
Wird ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Artikel 15 Abs. 2 des DBA-Deutschland von…