Findok · EAS-Auskünfte
EAS 508
Kapitalerhöhung aus Gewinnvorträgen
geltende FassungEAS-AuskunftSt 609/1/1-IV/4/94vom 04.10.1994
Wortlaut laut Findok
Nimmt eine österreichische GesmbH
mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in
einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des
Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell
ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang
gemäß
§ 3 Abs. 1 Z. 29 EStG in Österreich von der
Einkommensbesteuerung befreit. Die Zuteilung der Gratisanteile darf bis 1991
gemäß Artikel 11 des DBA-Deutschland und ab 1992 gemäß
Artikel 10a des revidierten DBA-Deutschland in Deutschland der Besteuerung
unterzogen werden.
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland
- ebenso wie Österreich - auf die steuerliche Erfassung des Vorganges
verzichtet, ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des
Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann.
Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels
Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine
Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund
derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die
Steuerfreiheit in Deutschland versagt wird, liegt jedenfalls keine Verletzung
des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vor. Aus der Sicht
der österreichischen Finanzverwaltung bestehen keine Einwendungen, dass
Gewinnvorträge zunächst formal einer Rücklage zugewiesen werden,
die in der Folge zur Kapitalerhöhung verwendet wird, um Steuerfreistellung
auf deutscher Seite zu erwirken.
4. Oktober
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 10a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 609/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17555
- Gültig
- 04.10.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF