9.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) Rz 688a: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 EStG 1988 idF des StRefG 2000…
…zu unterziehen. Ab dem Jahr 2001 werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Beamten gemäß BDG und Einkünfte aus vergleichbaren Tätigkeiten von Landes- und Gemeindebediensteten jedenfalls dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Rz 6615: Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gehören nicht zu den Funktionsgebühren. Entlohnungen für…
19.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze 19.2.4.1 Durchgehendes Arbeitsverhältnis Rz 1068: Beispiel 1: Monatsbezug 500 Euro, Sonderzahlung (Urlaubszuschuss) 500 Euro Das Jahressechstel beträgt 1.000 Euro, die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und…
…Gewinnverlagerungen eine Einsparung österreichischer Steuern zur Folge hätten. Werden daher beispielsweise von inländischen Unternehmen im niedrig besteuernden Ausland Finanzierungsbetriebsstätten gegründet, dann muss im Rahmen der Funktionsanalyse darstellbar sein, wie viele Mitarbeiter tatsächlich in dieser Finanzierungsbetriebsstätte tätig sind, welche Aufgaben sie dort tatsächlich erfüllen und ob…
3.1.3. Funktions- und Risikoanalyse Rz 415: Der Abgabepflichtige ist im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation gehalten, für seine Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen auch eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen (zu den fünf Vergleichbarkeitsfaktoren siehe Rz 57 ff). Sie ist zentral für die Bestimmung verlässlicher Fremdvergleichswerte. Denn die Analyse…
…die PDF-Signatursoftware gesteuert. Da es somit an der jeweiligen technischen Umsetzung liegt, ob bei der Verwendung der Funktion E-ID beide Elemente (qualifizierte elektronische Signatur und die Personenbindung) zur Anwendung kommen, dies für den Durchschnittsanwender jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar sein wird…
…Einkünfte aus Leistungen, Funktionsgebühren Rz 7990: Soweit nicht das Subsidiaritätsprinzip eine Erfassung zur beschränkten Steuerpflicht in anderen Einkunftsarten erfordert, unterliegen wiederkehrende Bezüge (zB Renten), Einkünfte aus Leistungen (zB Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung, Einkünfte aus Vermietung beweglicher Gegenstände) sowie Funktionsgebühren nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 98…
…Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies…
…österreichische Gesellschaft eingebracht und die Lizenzgebühren in Österreich der Besteuerung unterzogen werden. Sollte sich allerdings in einem Betriebsprüfungsverfahren herausstellen, dass die wahre Funktion der inländischen Gesellschaft nicht in der voraufgezeigten Weise begrenzt war, sondern in der eigenberechtigten Vermarktung der betreffenden Technologie bestand, sollte insbesondere hervorkommen…
Unterhält eine niederländische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebs-Tochtergesellschaft, so wird für diese niederländische Muttergesellschaft im Allgemeinen hiedurch nicht gleichzeitig auch eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Niederlande in Österreich begründet. Daran ändert sich auch nichts, wenn die von der Tochtergesellschaft verkauften Waren unmittelbar…
…die Jahre 2005 und 2006 und wieder ab dem Jahr 2009 ausgeübt. Der Klientenstock war im Mai 2007 verkauft und die Tätigkeit wegen Unvereinbarkeit (mit einer Funktion) als ruhend gemeldet worden. Gesellschafterin der Bf. war seit Mai 2005 zu 100% die MStb Deren Gesellschafter war…
…der Bf. im Vorlageantrag, nämlich dass die Methode des "umgekehrten Ertragswertverfahrens" ohne Berücksichtigung des Wertzuwachses nicht zur Ermittlung des "fremdüblichen Mietzinses" zur Anwendung kommen könne. Welche Überlegungen zur Annahme führen könnten, dass es keinen funktionierenden Mietenmarkt gegen könne, erschließe sich der Bf. nicht. Der Sachverständige…
…mit Eigenmitteln um Euro 665.000,00. Ab 24.8.2005 waren ***1*** und ***2*** mit dem Hauptwohnsitz an der Adresse 1230 Wien gemeldet und wurde dies mit den ***14*** Funktionen der beiden Genannten begründet. Der tatsächliche Umzug in das genannte Objekt erfolgte sukzessive ab…
…und osteuropäischen Ländern dort in alleiniger Verantwortung "von Null" einen Markt für den X-Konzern aufzubauen, dann ist mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Funktionen ein immaterieller Wert geschaffen worden, der als selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert nicht aktivierungsfähig war. Im Allgemeinen ist ein immaterieller Wert demjenigen…
…der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber, dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des DBA-Deutschland-2000). Bei der geplanten Funktionsrückstufung der österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine…
…annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst festzustellen, welche Aktivitäten tatsächlich an der türkischen Baustelle erbracht werden; sodann ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen…
…Sanitär- und Heizungsinstallationen hinsichtlich Standards, Funktionalität, Umfang und räumlicher Positionierung. Das Gebäude war vor den Umbaumaßnahmen verwendbar und nicht abbruchreif. Bei den umfangreichen Baumaßnahmen (Gesamtkosten von rund 1 Mio Euro) sind Abbruchkosten iHv € 129.614,21 angefallen. Der sich anlässlich des Einbaus der Appartments…
…für den Ankauf von Spirituosen als Dankeschön für die Gastredner von der Partei Pro Mittelstand, für eine Einladung einiger Funktionäre der Partei Freistadt bei einem Informellen Gedankenaustausch, für zwei Geschenke als Dankeschön für die organisatorische und ehrenamtliche Mitarbeit zur Vorbereitung von diversen Bezirksveranstaltungen (Info-Stammtischen…
…auf § 20 EStG und wies die Beschwerde in diesem Punkt als unbegründet ab. Darauf beantragte der BF fristgerecht die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das BFG. Er sei gewählter Funktionär dieser Institutionen gemäß Rz.763 der Vereinsrichtlinien. Es handle sich um kein Dienstverhältnis. Für…
…welcher ein Mandat bereits mehrmals erfolgreich errungen hätte, sei nicht davon auszugehen, dass eine neuerliche Kandidatur von vornherein aussichtslos wäre. Die Funktionsausübung eines Wiener Mandatars sei daher lt. Bw. keiner Liebhabereibetrachtung zugänglich und die Werbungskosten anzuerkennen. Aus den Veranlagungen der Vorjahre wären die Einkünfte ersichtlich…