Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2328
Funktionsreduktion einer österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-Auskunft04 2622/1-IV/4/03vom 28.07.2003
Wortlaut laut Findok
Unterhält eine in Japan
ansässige Kapitalgesellschaft, die Frachtschiffe im internationalen
Seetransport betreibt, auftragbeschaffende Tochtergesellschaften in Deutschland
und in Österreich, dann kann die österreichische Tochtergesellschaft
auch dann nicht zu einem "abhängigen Vertreter" der deutschen
Schwestergesellschaft werden, wenn sie künftig Frachtaufträge nicht
mehr im eigenen Namen entgegennimmt (und an die deutsche Schwestergesellschaft
als "Subauftragnehmerin" weitergibt), sondern wenn sie dies als bloßer
Dienstleister der deutschen Schwestergesellschaft tut. Voraussetzung ist aber,
dass die von der österreichischen Tochtergesellschaft wahrgenommenen
Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des
DBA-Deutschland-2000).
Bei der geplanten Funktionsrückstufung der
österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu
bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine Überlassung des von der
österreichischen Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes an die
deutsche Schwestergesellschaft verknüpft sein wird. Sollte in einem solchen
Fall keine angemessene Abgeltung für diese Marktüberlassung geleistet
werden, würde dies eine Verletzung des "Fremdverhaltensgrundsatzes"
darstellen (vgl. auch EAS 2304).
28. Juli
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Anlage 1 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Funktionsverlagerungabhängiger VertreterKundenstockübertragungfremdübliche AbgeltungFremdverhaltensgrundsatz
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2622/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36725
- Gültig
- 28.07.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF