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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2149

Funktionsanalyse bei türkischen Baubetriebstätten

geltende FassungEAS-AuskunftI 1/8-IV/4/02vom 28.10.2002

Wortlaut laut Findok

Beteiligen sich österreichische Unternehmer an türkischen Baustellen, die wegen Überschreitung der 6-Monatsfrist den Charakter einer türkischen Betriebstätte annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst festzustellen, welche Aktivitäten tatsächlich an der türkischen Baustelle erbracht werden; sodann ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, welcher Gewinn einem fremden Unternehmen zugefallen wäre, das dieselbe Aktivität dort entfaltet. Der in dem Artikel "Österreichisch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen" von Dr. Alfred Philipp im Jahr 1974 vertretenen Auffassung (ÖStZ Nr. 8/1974), derzufolge bei Bestand einer Baubetriebstätte der Gesamtgewinn (einschließlich der Liefergewinne) in der Türkei besteuert werden könne, wird angesichts der zwischenzeitigen Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts nur in jenen Fällen beigetreten, in denen sämtliche gewinnerzielenden Bauaktivitäten (einschließlich der Beschaffung und Finanzierung der Anlagenteile) in dieser türkischen Baubetriebstätte ausgeführt worden sind. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FunktionsanalyseBaustelle6-Monats-FristBetriebstätteFremdverhaltensgrundsatz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
I 1/8-IV/4/02
Stammnummer
34648
Gültig
28.10.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF