…sofern er vor dem Hintergrund der Gesamttätigkeit der B-GmbH nicht als Kerntätigkeit derselben zu qualifizieren ist, könnte zwar grundsätzlich der Art nach als Hilfstätigkeit eingestuft werden. Da jedoch der Einkauf auch für andere Konzerngesellschaften und nicht ausschließlich "für das Unternehmen" (hier die B-GmbH…
…und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (vgl Pkt. 1.1.2. des Salzburger Steuerdialogs 2009, EAS 3399). Sollte es sich im gegenständlichen Fall der Art nach um Hilfstätigkeiten handeln, so ist die Befreiung gemäß Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland dennoch nicht anwendbar…
…beschrieben worden. Entscheidend sei aber der mit der Einrichtung verfolgte Zweck. Dass er nicht auf untergeordnete Tätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten ausgerichtet sei, liege angesichts der Tatsache auf der Hand, dass die beiden ungarischen Steuerberaterinnen Komplementärinnen und nicht im Dienstvertrag (oder auf Teilzeitbasis) beschäftigt seien. Vor diesem…
…vorbereitender Art sei, müsse die Gesamttätigkeit des Unternehmens sein. Nur so könne zuverlässig beurteilt werden, was Haupt- und was Hilfstätigkeit sei. Doch könne diese Prüfung bei einem Betrieb von vornherein unterbleiben, weil eine Betriebsstätte im eigentlichen Sinne eine räumliche Trennung vom Hauptstandort voraussetze. Anders herum…
…Arbeiten ist unschwer zu erkennen, dass es sich ausschließlich um Hilfstätigkeiten handelt, die keiner oder nur einer geringfügigen Einschulung bedürfen. Derartige Tätigkeiten sind typisch dafür, dass sie unter der Weisung eines anderen ausgeführt werden. Bei einfachen manuellen Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten, die in Bezug auf die…
…um nicht abzugsfähige bzw. verdeckte Unterhaltszahlungen handelt. Dem gegenüber steht die Behauptung des Bw., dass es sich hiebei um Lohnzahlungen an seine Exgattin handle, welche sie für ihre Hilfstätigkeiten erhalte. Der Verwaltungsgerichtshof stellt in seinem Erkenntnis vom 25. Jänner 1983, Zl. 82/14/0081, fest…
…Berichtes festgestellt, dass für den Zeitraum 2006 bis 2011 keine Betriebsstätte der Bf. in Österreich vorliege, da nach der Aktenlage nur Hilfstätigkeiten (zB Ausfertigung der monatlichen Vorschreibungen) erbracht und Miet- und Kaufverträge nur vom Geschäftsführer D.K. unterfertigt werden. Die Geschäftsleitung der Bf. befinde sich…
Methodisch sei mit dem Mietvertrag auf die Fremdüblichkeit Bedacht genommen worden. Werde die Preisvergleichsmethode angewandt, dann sei bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem nahestehenden ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis für eine in den wesentlichen Einzelheiten vergleichbare Geschäftsbeziehung zwischen unabhängigen Unternehmen in…
…ist nicht erforderlich, dass dort Geschäftsabschlüsse oder Inkassi vorgenommen werden (vgl. VwGH 14.12.1955, Zl. 2286/52). Rein nach nationalem Recht können auch vom Unternehmen entfaltete Hilfstätigkeiten eine Betriebsstätte iSd § 29 BAO begründen, so eine gewisse Verfügungsmacht über die Einrichtung besteht (vgl. Ritz, BAO, …
Da im vorliegenden Fall vom Ansatz einer verdeckten Ausschüttung für das Jahr 2011 hinsichtlich der Überlassung der Wohnung in PLZ_Ort3, Adresse8, mitsamt Garage an Mag. I.K. Abstand genommen wurde, werden die Bescheide betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2011, mit denen jeweils EUR 893,33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Lukas Leszkovics, Gusshausstraße 14/5, 1040 Wien über die Beschwerde vom 28.3.2011 wegen folgender Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 9…
… VwGH 8.5.2009, Zl. 2007/15/0163). Zur Weisungsbindung und zur organisatorischen Eingliederung ergibt sich im Beschwerdefall folgendes Bild: -Die streitgegenständlichen Personen haben auf diversen Einsatzorten/Baustellen gegen Entgelt Bau-, und sonstige Hilfstätigkeiten (Spachtelarbeiten, Bodenverlegearbeiten, Lackierarbeiten, Montagearbeiten) für den Beschwerdeführer durchgeführt. -Die Einteilung der…
…nicht auf der Absatzseite entfaltet. Sie wäre diesfalls auch im Sinn des (noch nicht ratifizierten) DBA-Deutschland vom 24. August 2000 auf der Abkommensebene nicht als Betriebstätte zu werten. Da jedoch unternehmerische Hilfstätigkeiten nach dem derzeit noch geltenden Abkommen vom 4. Oktober 1954 die Betriebstätteneigenschaft…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
…spricht, dass nur eine ausschließliche Nutzung für Auslieferungszwecke vor der Einstufung als Betriebstätte schützt, würde ein Hinzutreten weiterer Hilfstätigkeiten solange nicht zur Betriebstättenqualifizierung führen, als die Gesamttätigkeit der festen Geschäftseinrichtung nur vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt (Z. 27 des OECD-Kommentars zu Art…
…sind dem Bw. ja nicht durch die persönliche Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit entstanden, sondern dadurch, dass seine Ehegattin Hilfstätigkeiten durchführt, für die sich der Bw. im Rahmen des Dienstverhältnisses mit seinem Arbeitgeber persönlich verpflichtet hat und die eigentlich er selbst zu erledigen hätte. Dieses Verhältnis…
…Personal etc.) gegenüber verbundenen Unternehmen erbringt, wäre eine Hilfstätigkeit zu verneinen (EAS 3432 mit Verweis auf OECD-MK Art. 5 Z 61). Durch die Tätigkeit im Homeoffice kann nach der geltenden österreichischen Verwaltungspraxis grundsätzlich eine faktische Verfügungsmacht über eine inländische feste örtliche Einrichtung begründet werden…
…Betriebstätten-Ausschlusskatalog des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Schweiz fallen kann. Denn dieser Katalog will an sich insgesamt nur unternehmerische Hilfstätigkeiten aus der Steuerpflicht ausnehmen. Unter der Voraussetzung, dass seitens der schweizerischen Steuerbehörden im betroffenen Fall eine korrespondierende Rechtsmeinung vertreten wird, erscheint die Ansicht vertretbar…
…dar. Ob damit auch im Sinn von Artikel 5 DBA-Russland eine DBA-Betriebstätte begründet wird, hängt davon ab, ob dieses Büro unternehmerischen Kernaufgaben dient und damit über die Funktion von bloßen unternehmerischen Hilfstätigkeiten hinausgeht. Um dies zu beurteilen, wäre eine eingehende Sachverhaltsanalyse erforderlich, die…
Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5…