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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 700

Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung

geltende FassungEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/95vom 17.08.1995

Wortlaut laut Findok

  Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die Tätigkeit des Mitarbeiters - gemessen am Tätigkeitsbereich der Stiftung - einen bloß unterstützenden Hilfscharakter aufweisen sollte; denn Einrichtungen mit bloßer Hilfsfunktion sind im DBA-Liechtenstein (anders als in Art. 5 Abs. 4 lit. e des OECD-Musterabkommens) nicht aus dem Betriebstättenbegriff ausgeschlossen worden. Allerdings ist es im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene nicht möglich, Sachverhaltsentscheidungen über Bestand oder Nichtbestand einer Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde, die seitens der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden müsste. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DienstverhältnisLohnsteuerabzugHilfstätigkeitenInlandsbetriebstätteHilfsstützpunkt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 3202/1-IV/4/95
Stammnummer
16947
Gültig
17.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF