Findok · EAS-Auskünfte
EAS 700
Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/95vom 17.08.1995
Wortlaut laut Findok
Weitet eine liechtensteinische Stiftung ihre Tätigkeit
in der Weise auf österreichisches Staatsgebiet aus, dass in Österreich
ein wissenschaftlich tätiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, für
den die Stiftung in Österreich Lohnsteuer entrichtet, so ist nicht
ausgeschlossen, dass hiedurch auch eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5
des DBA-Liechtenstein begründet wurde. Dies selbst dann, wenn die
Tätigkeit des Mitarbeiters - gemessen am Tätigkeitsbereich der
Stiftung - einen bloß unterstützenden Hilfscharakter aufweisen
sollte; denn Einrichtungen mit bloßer Hilfsfunktion sind im
DBA-Liechtenstein (anders als in Art. 5 Abs. 4 lit. e des OECD-Musterabkommens)
nicht aus dem Betriebstättenbegriff ausgeschlossen worden.
Allerdings ist es im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene
nicht möglich, Sachverhaltsentscheidungen über Bestand oder
Nichtbestand einer Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten
Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den
Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde, die seitens
der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden
müsste.
17. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 3202/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16947
- Gültig
- 17.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF