21 LOHNSTEUERABZUG IN BESONDEREN FÄLLEN (§ 69 EStG 1988) 21.1 Allgemeines Rz 1166: Die Bestimmungen des § 69 EStG 1988 sind nur auf Arbeitnehmer anwendbar, da das Vorliegen eines (kurzfristigen) Dienstverhältnisses erforderlich ist. Eine unmittelbare Anwendung des § 69 Abs. 1 EStG 1988 ist nicht möglich, da…
15.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 927: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des § 81 EStG 1988 besteht. Hat ein ausländischer Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte…
15.6 Verpflichtender gemeinsamer Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1022: Gemäß der Verordnung des BMF betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen, BGBl. II Nr. 55/2001 idgF, ist eine gemeinsame Versteuerung (bei weiterhin getrennter Auszahlung) vorzunehmen, wenn folgende steuerpflichtige Bezüge gleichzeitig einer Person…
15.7 Freiwilliger gemeinsamer Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1026: Werden Bezüge oder Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis neben einer Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung ausbezahlt, so kann der Sozialversicherungsträger eine gemeinsame Versteuerung dieser Bezüge vornehmen. In diesem Fall hat der Sozialversicherungsträger einen…
…0056; VwGH 20.11.1996, 95/15/0202). Aus den Worten "bei jeder Lohnzahlung" ergibt sich, dass der Lohnsteuerabzug im Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn vorzunehmen ist. Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu (vgl. VwGH 10.11.1987…
…ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausgezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln. In…
…dass die Voraussetzungen des § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 vorliegen, steht einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht entgegen. Ist aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens der Arbeitnehmer im Inland nicht steuerpflichtig, dann entfällt für den Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugspflicht (vgl. Doralt, EStG13, § 70 Tz 5) Im Verhältnis zur…
…Arbeitgebers diene. Der einzige Zweck des in Österreich befindlichen Büros sei aber die Abwicklung von Zollformalitäten für die Bw. Aus diesen Grunden liege keine Betriebsstätte vor und wäre daher auch kein Lohnsteuerabzug gemäß § 47 EStG vorzunehmen. Die Abgabenbehörde sei verpflichtet alle Umstände zu berücksichtigen, die…
…EStG 1988, die Arbeitslöhne im Sinne des § 41 Abs. 3 FLAG 1967 darstellen. Diese Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit unterliegen (grundsätzlich) dem Lohnsteuerabzug nach § 78 Abs. 1 EStG 1988 in der im Jahr 2016 geltenden Fassung und damit der Lohnsteuerhaftung nach § 82 EStG 1988. Sie sind…
…nicht nach, so ist der Arbeitgeber mit Haftungsbescheid (§ 82 EStG 1988) zur Entrichtung der Lohnsteuer heranzuziehen. Nach der Aussage des § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug der eigentliche Steuerschuldner, der Steuerpflichtige. Aus dem vorangestellten § 82 EStG 1988 folgt aber, dass der…
…Für die Monate 1/2022 und 2/2022 erfolgte seitens der ÖGK keine Lohnzettelübermittlung mehr. Zwar erfolgte eine Nettoauszahlung, doch keine Lohnsteuerabfuhr an das Finanzamt. Es liegt für das Jahr 2022 nur mehr ein Lohnzettel der PVA vor, aufgrund dessen die Veranlagung durchgeführt worden ist…
…Wird ein 13. bzw. 14. Bezug zusätzlich ausbezahlt, hat ein vorläufiger Lohnsteuerabzug von diesen Bezügen zu unterbleiben. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren haben die Versicherungsträger bis zum 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln…
…Deutschland und aus den Niederlanden, die in Österreich lediglich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, dann kommt es für die Beurteilung, ob der inländische Lohnsteuerabzug nach § 70 EStG 1988 in Anwendung des progressiven Steuertarifes oder mit 20% vorzunehmen ist, nicht ausschließlich nur darauf an, ob diesen Personen …
…verspätet. Der von Ihnen zitierte Erlass fußt auf dem Erkenntnis des VwGH v. 22.5.2013, 2009/13/0031, wonach die Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug (LStRl. 2002 RZ 927) zwangläufig die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung der §§ 78 + 79 EStG 1988 bewirkt. Die Option für den…
…EStG 2018, Kommentar, 11. Auflage, § 25 Rz 1). Ausnahmsweise sind Einkünfte aus nsA im Veranlagungsweg (ohne Lohnsteuerabzug) zu erfassen, wenn sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber Vorteile aneignet (Veruntreuung, Untreue etc; vgl Jakom, § 25 Rz 2). Da im vorliegenden Fall nicht davon auszugehen…
…verspätet. Der von Ihnen zitierte Erlass fußt auf dem Erkenntnis des VwGH v. 22.5.2013, 2009/13/0031, wonach die Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug (LStRl. 2002 RZ 927) zwangläufig die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung der §§ 78 + 79 EStG 1988 bewirkt. Die Option für den…
… 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 steht ein Arbeitnehmerabsetzbetrag (54 Euro) nicht zu, da der Bf. mit seinen Einkünften als Botschaftsangestellter nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegt, und ist selbstverständlich auch im vorliegenden Erkenntnis nicht zuzusprechen. Bezogen auf den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 17. September 2013 lautet…
…war (Ansicht der Bw.). Weiters ist im gegenständlichen Verfahren die gemeinsame Versteuerung von zwei im Kalenderjahr 2005 gleichzeitig bezogenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, strittig. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Besteuerung des der Bw. im Jahr 2005 von der A.…
…diese festgestellten Beträge im Schätzungswege im Ausmaß von 85 % als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug im Veranlagungsweg zugerechnet. Hierbei handelt es sich um folgende Beträge: | Zeitraum | 2003 | 2004 | 2005 | E | | 85.744,92 € | | X…
…sieht das Bundesfinanzgericht die schätzungsweise Zurechnung in Höhe von 50 % als durchaus angemessen und lebensnah an. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug sind folgendermaßen anzusetzen: | | | 2003 | 2004 | 2005 | Tz 1 | E | | 0,00 € |…