Beabsichtigt ein österreichischer Strickmodenerzeuger, der seine Produkte auf dem englischen Markt ausschließlich durch selbständige Handelsvertreter vertreibt und diese Vertriebsmethode auch weiterhin in dieser Form beibehalten wird, in Großbritannien ein Büro zu eröffnen, dessen Aufgaben darin bestehen: Schau- und Präsentationsräume für die neuesten Kollektionen zu bieten…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
…Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden eines schweizerischen Unternehmens in Österreich unterhalten werden, werden daher im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von Art. 5 Abs. 3 des DBA-Schweiz anzusehen…
…österreichische GmbH in Moskau eine betriebliche Einrichtung, der von russischer Seite der Charakter eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes zuerkannt wird und werden folglich die Personalkosten dieses Stützpunktes bei der Gewinnermittlung in Österreich als Betriebsausgaben berücksichtigt, dann sind dennoch jene Lohnbezüge, die an die in Russland ansässigen…
…Bundesministerium für Finanzen vorzunehmen ist, sondern im Rahmen der freien Beweiswürdigung dem hierfür zuständigen Finanzamt überlassen werden muss. Sollte die vom russischen Steuerberater vertretene Auffassung, dass es sich bei der Repräsentanz um einen bloßen Hilfsstützpunkt im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Russland handelt…
…eine Betriebsstätte dar. Durch die Eröffnung eines solchen unternehmerischen Hilfsstützpunktes in Österreich kann das thailändische Unternehmen sonach gemäß Artikel 7 nicht zur inländischen Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden. Auch von der bis einschließlich 1993 erhobenen Gewerbesteuer (einschließlich der Lohnsummensteuer) ist das thailändische Unternehmen gemäß Artikel 7 freizustellen…
Kommt einer inländischen Repräsentanz einer schweizerischen Schifffahrts-, Transport- und Handelsagentur die Eigenschaft eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine…
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…
Wurde 2 deutschen Bootsführern die Durchführung von Raftingfahrten von einem inländischen Hotelbetrieb übertragen, wobei die Kunden für die Raftingfahrten in Deutschland akquiriert werden, und wird den beiden Bootsführern eine Hütte in Österreich überlassen, in der sie die für die Raftingtouren benötigten Ausrüstungen lagern, so…
Wird für ein schweizerisches Großhandelshaus in Österreich ein Stützpunkt eingerichtet, dessen Aufgabe lediglich in der Entgegennahme von Reklamationen und Warenretoursendungen durch einen Angestellten besteht, so spricht vieles dafür, dass dies lediglich eine Hilfseinrichtung für das Großhandelshaus darstellt, dem keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Artikels…
…134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird - solange sich im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten kein anderweitiges Auslegungserfordernis ergibt - auch im Geltungsbereich der andern österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Diese Satellitenschüsseln stellen keine bloßen "Hilfsstützpunkte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens und…
…sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass hierdurch die Einstufung des Büros als bloßer inländischer Hilfsstützpunkt in Frage gestellt werden muss. Weiters wird zu beachten sein, dass dann, wenn es sich bei den beiden deutschen Gesellschaften (der A-GmbH…
Wird eine börsennotierte indische Aktiengesellschaft, die auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und Informationstechnologie-Beratung tätig ist, von einem österreichischen Unternehmen mit der Durchführung eines Software-Beratungsprojekts betraut, dann ist vorweg festzustellen, ob das indische Unternehmen seinen Auftrag unter Nutzung einer inländischen Betriebstätte erfüllt. Dies ist…
Eröffnet eine österreichische Gesellschaft in den USA ein Büro mit einem Büroraum (eine Angestellte), das der Informationsbeschaffung und der Geschäftsanbahnung dient, so spricht vieles dafür, dass eine solche Geschäftsstelle als Betriebstätte im Sinn des Artikels II Abs. 1 lit. f des DBA-USA anzusehen…
…das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen…
…Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden könnte, bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner weiteren Untersuchungen, denn im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
Führt ein in Russland ansässiges Unternehmen Agenturtätigkeiten (Vermittlung von Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA…
…nur für Zwecke der Dateneingabe zu der inländischen Muttergesellschaft entsandt und werden den einzelnen Tochtergesellschaften zu diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt, so spricht vieles dafür, dass diese bloß "Hilfsstützpunkte" im Sinn der mit den genannten Staaten abgeschlossenen DBAs sind (Art. 5 Abs. 4 lit…
Plant eine in den USA ansässige Gesellschaft, die als Anbieter von Börseinformationen auftritt, in Österreich einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der österreichische Börseinformationen erheben soll, und wird dieser Arbeitnehmer seiner Tätigkeit in einer in Österreich angemieteten Wohnung nachkommen, wird hiedurch aller Voraussicht nach eine inländische Betriebstätte…