Findok · EAS-Auskünfte
EAS 360
Abzugsfähigkeit der Kosten für eine tschechische Repräsentanz
geltende FassungEAS-AuskunftV 1211/1/1-IV/4/93vom 30.11.1993
Wortlaut laut Findok
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit
elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen
Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen
Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den
Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer
Hilfseinrichtung im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird,
sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und
Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete,
Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich
steuerlich abzugsfähig.
30. November
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 1211/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17871
- Gültig
- 30.11.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF