Findok · EAS-Auskünfte
EAS 396
Österreichisches Büro einer russischen Handelsagentur
geltende FassungEAS-AuskunftI 471/2/1-IV/4/94vom 24.02.1994
Wortlaut laut Findok
Führt ein in Russland
ansässiges Unternehmen Agenturtätigkeiten (Vermittlung von
Handelsgeschäften einschließlich Übersetzungsarbeiten, Abschluss
von Transportversicherungen, diverse Finanzdienstleistungen) für
Auftraggeber aus Drittstaaten durch und unterhält diese russische
Gesellschaft in Österreich ein Büro, so wird hiedurch eine
inländische "Repräsentanz" (=Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4
des DBA-UdSSR begründet. Die aus der Agenturtätigkeit erzielten
Gewinne des russischen Unternehmens werden daher zwischen Russland und
Österreich entsprechend aufzuteilen sein.
Es kann nicht davon gesprochen werden, dass die
Ausübung solcher Aktivitäten in dem österreichischen Büro
bloße Hilfstätigkeiten im Sinn von Artikel 4 Abs. 3 lit. f DBA-UdSSR
darstellen. Der Umstand, dass diesen Aktivitäten aus der Sicht der
Auftraggeber (=Lieferanten) für das Zustandekommen der Liefergeschäfte
bloße untergeordnete Bedeutung zugemessen wird, ist im gegebenen
Zusammenhang ohne Relevanz. Maßgebend ist vielmehr, dass die ggstl.
Agenturtätigkeiten des russischen Unternehmens seinen wesentlichen
Betriebsgegenstand bilden und dass diese wesentlichen Tätigkeiten von
diesem Unternehmen auch in der österreichischen Repräsentanz
ausgeübt werden.
24. Februar
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
InlandsbetriebstätteGewinnaufteilungHilfscharakterHilfstätigkeitHilfsstützpunktHilfsfunktionHilfseinrichtungVermittler
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 471/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17967
- Gültig
- 24.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF