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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 551

Informationsbeschaffungsstelle für US-Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftD 1007/18/1-IV/4/94vom 19.12.1994

Wortlaut laut Findok

Plant eine in den USA ansässige Gesellschaft, die als Anbieter von Börseinformationen auftritt, in Österreich einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der österreichische Börseinformationen erheben soll, und wird dieser Arbeitnehmer seiner Tätigkeit in einer in Österreich angemieteten Wohnung nachkommen, wird hiedurch aller Voraussicht nach eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO für die US-Gesellschaft begründet. Die Frage, ob diese Betriebstätte als bloße "Einkaufstelle" im Sinn des Art. II Abs. 1 lit. f DBA-USA zu werten ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens entschieden werden kann. Sollte die Informationsbeschaffung in einer Art und Weise abgewickelt werden, dass lediglich die betreffenden Daten eingeholt und in die USA weitergeleitet werden, ohne dass eine den Betriebsgegenstand der US-Gesellschaft bildende Datenaufarbeitung in Österreich erfolgt, könnte in Anlehnung an die diesbezügliche Regelung für Nachrichtenagenturen (BMF-Erlass vom 13. Juli 1961, 86.197-8/61) eine Gleichbehandlung mit einer bloßen "Einkaufstelle" gerechtfertigt sein. 19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DienstvertragInlandsbetriebstättebetriebstättenbegründende RäumlichkeitenHilfseinrichtungHilfsstützpunktWohnstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 1007/18/1-IV/4/94
Stammnummer
17447
Gültig
19.12.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF