…in Ort_A nie einen Hauptwohnsitz gegeben. Zutreffend sei, dass sie in der Staat_A über eine ständige Wohnstätte verfügt habe. Sie habe in Österreich Iaut ZMR im Elternhaus noch einen Wohnsitz innegehabt und diesen nicht jedesmal abgemeldet, wodurch sich hinsichtlich dieses Prüfpunktes eine Doppelansässigkeit…
…hat und wo ihre Familie lebt und sie ihren Besitz hat, dafür sprechen, dass die ständige Wohnstätte iSd Art 4 Abs. 2 lit a OECD-MA als "besonders qualifizierter Wohnsitz" weiterhin im ersten Staat liegt. Dafür müssen jeweils die konkreten Beziehungen der Person zu den…
…2005 zum Progressionsvorbehalt heran. Begründend führte es dazu Folgendes aus: Gemäß Art. 4 DBA Schweiz gelte eine Person, die in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte verfüge, in dem Vertragsstaat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen habe. Nach hieramtlicher Kenntnis…
- Der Berufungswerber war bzw. ist bei Vorarlberger Gebietskrankenkasse selbst versichert; - Der Berufungswerber zahlte im Inland den Kirchenbeitrag (vgl. die Niederschrift über das persönliche Gespräch am 29. Juni 2011); - Er übte sein Wahlrecht im Inland aus (vgl. Niederschrift über das persönliche Gespräch am 29. Juni 2011…
…der Slowakei gelegen sei. Der Beschwerdeführer sei aufgrund seines Doppelwohnsitzes (Slowakei und Österreich) in der Slowakei und Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Zweifelhaft sei, ob - so wie der Hauptwohnsitz in Bratislava - auch die Wohnung in **2** Wien als "Wohnstätte" im Sinne des Art. 4 Abs. 2 lit…
…Beschwerdeführers dahingehend beschrieben, dass diese während der (Schul)Woche die Wohnung mit ihrer Großmutter bzw Mutter genutzt habe. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Wohnung in **2** Wien nicht als "ständige Wohnstätte" des Beschwerdeführers fungiert hat, ergibt sich aus der Aussage der Zeugin***. Danach sei…
…die Wohnung in S. Dieses Missverhältnis könne auch nicht damit erklärt werden, dass es sich bei der Fer Wohnstätte um ein Einfamilienhaus handle und in S die Stromquellen Waschmaschine und Wäschetrockner in Form von Münzautomaten ausgelagert seien. Vielmehr deute dies darauf hin, dass der Berufungswerber…
…seinen Gunsten einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbot ist zu erkennen, dass ihm auch das zukünftige Schicksal des Familienwohnsitzes nicht gleichgültig ist. Zumal das Haus viele Jahre lang als Wohnstätte für vier Personen diente, ist zweifellos davon auszugehen, dass die vorhandenen Räumlichkeiten dem Berufungswerber wie auch seiner…
…als 5 Jahren in Liechtenstein wohnhaft war, erfüllte er de facto und de iure die fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt in Liechtenstein. Er verfügte daher in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte und war in beiden Vertragsstaaten ansässig. Als entscheidendes Abgrenzungskriterium ist im Weiteren…
…1997 in B(Italien) eingerichtet. Die Wohnung in A, H-Gasse (Österreich), sei für den Bw. keine ständige Wohnstätte im Sinne des Art. 4 Abs. 1 des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens. Entgegen der Auffassung der Behörde lägen auch keine Umstände vor, die einen Mittelpunkt der Lebensinteressen in…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
…natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen…
…§ 26 Tz 5f deute darauf hin, dass der Begriff einer ständigen Wohnstätte nach DBA dem Begriff des Wohnsitzes nach BAO entspreche. Aus einer EG-Zusammenstellung der Steuerrechte der Mitgliedstaaten gehe hervor, dass Portugal ein System mit der Besteuerung des Welteinkommens für Ansässige habe. Dem stehe…
…internationaler Amtshilfe vorgenommen werden, ebenso Einvernahmen in Irland zum Transport von EDV-Ausrüstung mit dem in Österreich angemeldeten Pkw nach Irland. Auch die Ermittlungen zu ständigen Wohnstätten des Bw in Portugal und Irland sind im Wege internationaler Amtshilfe vorzunehmen. Eine Argumentation, die sich nur auf…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
Das BM für Finanzen ist bereit, in Fällen einer längeren Berufstätigkeit in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische…
…der Lebensinteressen); b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat; c…
…BGBl. III 2002/182) Bezug, wonach eine Person, die in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte verfügt, in dem Staat als ansässig gilt, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach Ansicht der Betriebsprüfung konnten im Berufungsfall aufgrund des Gesamtbetrages der Einkünfte…
Plant eine in den USA ansässige Gesellschaft, die als Anbieter von Börseinformationen auftritt, in Österreich einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der österreichische Börseinformationen erheben soll, und wird dieser Arbeitnehmer seiner Tätigkeit in einer in Österreich angemieteten Wohnung nachkommen, wird hiedurch aller Voraussicht nach eine inländische Betriebstätte…
Erwirbt ein liechtensteinisches Produktionsunternehmen, das Vorarlberger Grenzgänger beschäftigt, eine österreichische Eigentumswohnung und vermietet es diese unter dem ortsüblichen Mietzins an einen österreichischen Grenzgänger-Arbeitnehmer, dann fließt hiedurch dem Grenzgänger-Arbeitnehmer ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu, der - falls die Wohnraumbewertungskriterien der Verordnung BGBl. Nr. 642…