Findok · EAS-Auskünfte
EAS 839
Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Schweiz bei 70 km grenzfernem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskunftB 13/5-IV/4/96vom 12.03.1996
Wortlaut laut Findok
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die
Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes
und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen.
Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland
vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des
DBA-Schweiz keine Wirkung.
Aus österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte
noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter
Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter
Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort täglich von der
Wohnung anzufahren. Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung
(zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich
üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum
österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft
zu bejahen sein.
12.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 13/5-IV/4/96
- Stammnummer
- 16216
- Gültig
- 12.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF