Findok · EAS-Auskünfte
EAS 140
Wiederverkaufpreismethode für Verkaufsrepräsentanten
geltende FassungEAS-AuskunftF 1554/1/1-IV/4/92vom 15.06.1992
Wortlaut laut Findok
Weitet eine in Deutschland ansässige
Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf
Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen
Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten
anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung
zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt dieser
Arbeitsraum eine inländische Betriebstätte der deutschen Gesellschaft
dar.
Da in dieser inländischen Betriebstätte aber
keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß
unterstützenden Funktionen mit reinem Hilfscharakter ausgeübt werden,
sondern von hier aus der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang
gesetzt wird, nämlich die Verkaufsverhandlungen geführt und die
Kaufverträge abgeschlossen werden, wird für die sachgerechte
Gewinnzuordnung nicht nach den Regeln der vereinfachten Kostenaufschlagsmethode
sondern nach jenen der Wiederverkaufspreismethode (Abschn. 56 ff. AÖFV. Nr.
79/1986) vorzugehen sein. Ausgangspunkt der Gewinnzurechnung müssen danach
die in Österreich tatsächlich erzielten Verkaufserlöse sein. Der
Umstand, dass die gesamte Warenbelieferung von Deutschland aus erfolgt, wird
sich in einer entsprechenden Reduktion der Handelsspanne der inländischen
Betriebstätte auswirken.
Es wird empfohlen, die Grundsätze der Gewinnzuordnung
mit den zuständigen österreichischen und deutschen Finanzämtern
abzustimmen. Sollte hierbei keine Einigung erzielbar sein, könnte im Wege
eines internationalen Verständigungsverfahrens das internationale
Einvernehmen zwischen den Steuerverwaltungen hergestellt werden.
15. Juni
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
InlandsbetriebstätteAbschlussvollmachtVollmachtständiger Vertreterabhängiger VertreterVertriebsfunktionVertriebsaktivitätenHilfsstützpunktHilfseinrichtungHilfsfunktionVerständigungsverfahrenHilfstätigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 1554/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18364
- Gültig
- 15.06.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF