Findok · EAS-Auskünfte
EAS 442
Ausrüstungslager für Raftingfahrten
geltende FassungEAS-AuskunftC 653/1/1-IV/4/94vom 18.05.1994
Wortlaut laut Findok
Wurde 2 deutschen Bootsführern die Durchführung
von Raftingfahrten von einem inländischen Hotelbetrieb übertragen,
wobei die Kunden für die Raftingfahrten in Deutschland akquiriert werden,
und wird den beiden Bootsführern eine Hütte in Österreich
überlassen, in der sie die für die Raftingtouren benötigten
Ausrüstungen lagern, so erscheint ein derartiger Stützpunkt des
Dienstleistungsbetriebes der beiden Bootsführer durchaus mit einem
"Warenlager" eines Handelsbetriebes vergleichbar, so dass einiges dafür
spricht, diese Hütte nicht als inländische Betriebstätte zu
werten. Die Entscheidung hierüber muss allerdings dem zuständigen
Finanzamt vorbehalten bleiben, wobei besonderes Gewicht auf eine
korrespondierende Beurteilung auf deutscher Seite zu legen sein
wird.
18. Mai
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 653/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17690
- Gültig
- 18.05.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF