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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 442

Ausrüstungslager für Raftingfahrten

geltende FassungEAS-AuskunftC 653/1/1-IV/4/94vom 18.05.1994

Wortlaut laut Findok

  Wurde 2 deutschen Bootsführern die Durchführung von Raftingfahrten von einem inländischen Hotelbetrieb übertragen, wobei die Kunden für die Raftingfahrten in Deutschland akquiriert werden, und wird den beiden Bootsführern eine Hütte in Österreich überlassen, in der sie die für die Raftingtouren benötigten Ausrüstungen lagern, so erscheint ein derartiger Stützpunkt des Dienstleistungsbetriebes der beiden Bootsführer durchaus mit einem "Warenlager" eines Handelsbetriebes vergleichbar, so dass einiges dafür spricht, diese Hütte nicht als inländische Betriebstätte zu werten. Die Entscheidung hierüber muss allerdings dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben, wobei besonderes Gewicht auf eine korrespondierende Beurteilung auf deutscher Seite zu legen sein wird. 18. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteHilfsstützpunktHilfseinrichtung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 653/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17690
Gültig
18.05.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF