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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 384

Kommunalsteuerbefreiung für inländischen Hilfsstützpunkt einer britischen GesmbH

geltende FassungEAS-AuskunftC 30/71/1-IV/4/94vom 11.02.1994

Wortlaut laut Findok

  Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische GesmbH, die in Österreich Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA nicht als Betriebstätte zu werten sind, ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher Weise befreit wie dies für die Lohnsummensteuer gegolten hat. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerbefreiungInlandsbetriebstätteHilfseinrichtungHilfscharakterHilfsfunktionHilfstätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 30/71/1-IV/4/94
Stammnummer
17858
Gültig
11.02.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF