Findok · EAS-Auskünfte
EAS 384
Kommunalsteuerbefreiung für inländischen Hilfsstützpunkt einer britischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskunftC 30/71/1-IV/4/94vom 11.02.1994
Wortlaut laut Findok
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien
gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der
Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie
jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer
gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich
eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche
Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische GesmbH, die in Österreich
Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA nicht als
Betriebstätte zu werten sind, ist daher von der Kommunalsteuer in gleicher
Weise befreit wie dies für die Lohnsummensteuer gegolten hat.
11. Februar
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 2 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 5 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 30/71/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17858
- Gültig
- 11.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF