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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1669

Vermeidung einer inländischen Betriebstätte für ein schweizerisches Unternehmen

geltende FassungEAS-AuskunftK 303/1-IV/4/00vom 29.06.2000

Wortlaut laut Findok

Werden von einem österreichischen Unternehmen Maschinen für ein schweizerisches Unternehmen gefertigt und in ein Auslieferungslager des schweizerischen Unternehmens geliefert, das sich auf dem Betriebsareal des österreichischen Produktionsunternehmens befindet, dann wird hiedurch alleine für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründet. Denn ein Auslieferungslager stellt gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. a des DBA-Ö/Schweiz keine Betriebstätte dar. Auch wenn die zitierte DBA-Bestimmung davon spricht, dass nur eine ausschließliche Nutzung für Auslieferungszwecke vor der Einstufung als Betriebstätte schützt, würde ein Hinzutreten weiterer Hilfstätigkeiten solange nicht zur Betriebstättenqualifizierung führen, als die Gesamttätigkeit der festen Geschäftseinrichtung nur vorbereitender Art ist oder eine Hilfstätigkeit darstellt (Z. 27 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Vorsorglich wird allerdings zu bedenken gegeben, dass im Rahmen einer ministeriellen EAS-Antwort nur auf Rechtsfragen, nicht aber auf Sachverhaltsbeurteilungen eingegangen werden kann. Sollten daher Gestaltungen gewählt werden, bei denen "Einkauf, Produktion und Verkauf" in Österreich stattfinden, oder sollte es sich bei dem schweizerischen Unternehmen um ein "nahestehendes Unternehmen" mit Verdacht auf Gewinnverlagerung handeln, dann wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Fall unausweichlich. 29. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AuslieferungslagerHilfstätigkeiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 303/1-IV/4/00
Stammnummer
26179
Gültig
29.06.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF