Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1669
Vermeidung einer inländischen Betriebstätte für ein schweizerisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftK 303/1-IV/4/00vom 29.06.2000
Wortlaut laut Findok
Werden von einem österreichischen
Unternehmen Maschinen für ein schweizerisches Unternehmen gefertigt und in
ein Auslieferungslager des schweizerischen Unternehmens geliefert, das sich auf
dem Betriebsareal des österreichischen Produktionsunternehmens befindet,
dann wird hiedurch alleine für das schweizerische Unternehmen keine
inländische Betriebstätte begründet. Denn ein Auslieferungslager
stellt gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. a des DBA-Ö/Schweiz keine
Betriebstätte dar. Auch wenn die zitierte DBA-Bestimmung davon spricht,
dass nur eine ausschließliche Nutzung für Auslieferungszwecke vor der
Einstufung als Betriebstätte schützt, würde ein Hinzutreten
weiterer Hilfstätigkeiten solange nicht zur
Betriebstättenqualifizierung führen, als die Gesamttätigkeit der
festen Geschäftseinrichtung nur vorbereitender Art ist oder eine
Hilfstätigkeit darstellt (Z. 27 des OECD-Kommentars zu Art. 5
OECD-MA).
Vorsorglich wird allerdings zu bedenken gegeben, dass im
Rahmen einer ministeriellen EAS-Antwort nur auf Rechtsfragen, nicht aber auf
Sachverhaltsbeurteilungen eingegangen werden kann. Sollten daher Gestaltungen
gewählt werden, bei denen "Einkauf, Produktion und Verkauf" in
Österreich stattfinden, oder sollte es sich bei dem schweizerischen
Unternehmen um ein "nahestehendes Unternehmen" mit Verdacht auf
Gewinnverlagerung handeln, dann wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit
dem Fall unausweichlich.
29. Juni
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 3 lit. a DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 303/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 26179
- Gültig
- 29.06.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF