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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1842

Bankenrepräsentation als Betriebstätte

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/45-IV/4/01vom 23.04.2001

Wortlaut laut Findok

Eröffnet ein deutsches Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Ob die in diesem Zusammenhang ausgeübten Funktionen den Rahmen der bloß unterstützenden Hilfsfunktionen im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders als im OECD-MA - im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen, sondern nur dann, wenn sie den in Z. 9 des Schlußprotokolls zu Artikel 4 taxativ aufgezählten Fällen entsprechen. Dies trifft aber auf den gegenständlichen Fall nicht zu. Bei der Zuordnung von Gewinnen wird im Zweifelsfall nach der Kostenaufschlagsmethode vorgegangen werden können. 23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FinanzierungsleistungenBankenrepräsentationHilfsfunktionKostenaufschlagsmethode

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/45-IV/4/01
Stammnummer
2129
Gültig
23.04.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF