Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1842
Bankenrepräsentation als Betriebstätte
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/45-IV/4/01vom 23.04.2001
Wortlaut laut Findok
Eröffnet ein deutsches
Bankunternehmen in Österreich ein Büro, in dem drei Dienstnehmer
beschäftigt werden und dessen Aufgabe darin besteht, dem deutschen
Bankunternehmen die gewinnbringende Vermarktung seiner Finanzierungsleistungen
in Österreich zu ermöglichen, dann wird hiedurch eine inländische
Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4
DBA-Deutschland begründet. Ob die in diesem Zusammenhang ausgeübten
Funktionen den Rahmen der bloß unterstützenden Hilfsfunktionen im
Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf im
Verhältnis zu Deutschland keiner näheren Prüfung, da - anders als
im OECD-MA - im DBA-Deutschland unternehmerische Hilfsfunktionen nicht
schlechthin einem Büro den Charakter der DBA-Betriebstätte nehmen,
sondern nur dann, wenn sie den in Z. 9 des Schlußprotokolls zu Artikel 4
taxativ aufgezählten Fällen entsprechen. Dies trifft aber auf den
gegenständlichen Fall nicht zu. Bei der Zuordnung von Gewinnen wird im
Zweifelsfall nach der Kostenaufschlagsmethode vorgegangen werden können.
23. April
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/45-IV/4/01
- Stammnummer
- 2129
- Gültig
- 23.04.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF