Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2849
Server mit Hilfsfunktion
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0208-IV/4/2007vom 25.04.2007
Wortlaut laut Findok
Bietet eine deutsche GmbH über
Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und
Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen
Durchführung neben einem deutschen Server (dem "Spiele-Server"), auf dem
sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online-Plattform
befindet, auch in Österreich ein Server aufgestellt, dessen Funktion als
Kundendatenbankserver ausgelegt ist, dann wird damit jedenfalls nach § 29
BAO eine inländische Betriebstätte begründet.
Auch auf der Ebene des Abkommensrechtes stellt ein Server
eine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland dar, wenn ihm
keine bloße Hilfsfunktion bei der Geschäftsabwicklung zukommt (Abs.
42.7 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA).
Ob ein Kundendatenbankserver als bloße
unterstützende Hilfseinrichtung zu werten ist, ist
sachverhaltsabhängig und kann daher nicht in dem auf
Rechtsfragenbeantwortungen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren
beantwortet werden. Wurde allerdings von Seiten der deutschen Steuerverwaltung
bereits ausdrücklich und nachweisbar festgestellt, dass dem
österreichischen Server keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des
Abkommens zugemessen wird, dann kann dieser deutschen Beurteilung auf
österreichischer Seite gefolgt werden, solange sich keine Anhaltspunkte
ergeben, dass wesentliche Aspekte auf deutscher Seite unberücksichtigt
geblieben sind.
Um optimale Rechtssicherheit im konkreten Fall zu erlangen,
wird sich daher empfehlen, die Frage mit dem Fachbereichsleiter für
zwischenstaatliches Steuerrecht des zuständigen österreichischen
Finanzamtes abzuklären.
Bundesministerium für Finanzen, 25. April 2007
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- Art. 5 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0208-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31559
- Gültig
- 25.04.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF