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EAS 2849Server mit Hilfsfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0208-IV/4/200725.04.2007

…ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden. Wurde allerdings von Seiten der deutschen Steuerverwaltung bereits ausdrücklich und nachweisbar festgestellt, dass dem österreichischen Server keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Abkommens zugemessen wird, dann kann dieser deutschen Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden, solange sich keine Anhaltspunkte ergeben…

EAS 1836Inländischer Server als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 170/1-IV/4/0123.04.2001

Bereits unter EAS 926 wurde die Auffassung vertreten, dass ein im Inland aufgestellter Server, der einem ausländischen Unternehmen der inländischen Vermarktung seiner Produkte dient, als inländische Betriebstätte im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist. Diese Auffassung wird mittlerweile auch durch Arbeiten innerhalb der OECD gestützt…

BFG RV/5100604/2016Server-Housing ist keine Grundstücksleistung, sondern fällt unter § 3a Abs. 6 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2020Teil 1/2

…separat abgerechnet. Es wird vertraglich weder eine konkrete Räumlichkeit, noch ein konkreter Ort an dem der Server aufgestellt werden soll vereinbart. Würdigung Unserer Auffassung nach entspricht das Einstellen von Fremdserver der Leistung eines Lagers, das je nach ausschließlicher Nutzung durch den Kunden am Grundstücksort (§ 3…

BFG RV/5100604/2016Server-Housing ist keine Grundstücksleistung, sondern fällt unter § 3a Abs. 6 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2020Teil 2/2

… Ad 2.b. "Die Kunden hatten keinen Schlüssel zum Rechenzentrum und konnten dieses daher auch nicht betreten. Die Server waren für die Kunden nicht zugänglich und sie hatten auch kein Recht, die Fläche wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen. Bei den meisten Kunden kann…

UFSW RV/0471-W/11Server als Betriebsstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…Stellflächen werden im Monat ca. € 4.600 bezahlt. Das Finanzamt Wien 1/23 ging davon aus, dass A-BV aufgrund der in Wien in angemieteten Räumlichkeiten vorhandenen Router/Server über eine Betriebstätte im Sinne des § 29 BAO in Österreich verfüge. Damit sei A-BV…

EAS 1574Serveraufstellung in Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/3-IV/4/9920.12.1999

Bietet eine österreichische gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen Server an, der in Liechtenstein aufgestellt wird, dann stellt dieser Server aus österreichischer Sicht eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Liechtenstein dar (EAS 926). Allerdings kann dadurch der inländischen Besteuerung nicht ausgewichen werden, da im DBA…

EAS 1804Schweizerische Vertriebsgesellschaft mit inländischem Server
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/0108.02.2001

  Die Frage, ob eine schweizerische Vertriebsgesellschaft, die in Österreich und in Drittstaaten gefertigte Produkte europaweit vertreibt und sich hiebei eines von ihrer österreichischen Schwestergesellschaft angemieteten inländischen Servers bedient, in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Schweiz begründet sowie die Frage, welcher Gewinnanteil einer…

BFG RV/7102521/2017Säumnis infolge Servertausches und Ortsabwesenheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2017

…brachte der Bf. am 25.04.2017 das Rechtsmittel der Beschwerde mit der Begründung ein, dass zunächst die technischen Möglichkeiten zur Überweisung aufgrund eines Serverwechsels in seiner Kanzlei nicht gegeben waren und er sodann wegen Ortsabwesenheit keine Überweisung durchführen konnte. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO…

EAS 2475Download von Standardsoftware von einem Server einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 89/1-IV/4/0421.06.2004

Erlangt ein österreichischer Internetkunde von einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft das Recht, Planungs- und Zeiterfassungssoftware von dem liechtensteinischen Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese…

BFG RV/7501393/2014E-Mail reist betreffend tatsächlichen Eingangs auf Server der Behörde auf Risiko des Absenders
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.08.2014

…wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E‑Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich…

BFG RV/7104285/2016Glücksspielabgabe für im Inland aufgestellte Videolotterieterminals, die über das Internet mit Servern in der Slowakei verbunden sind
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2023

…S.r.o, hat ihren Sitz in der Slowakei und ist unter der Identificationsnummer ***xxx*** seit 4.3.2013 im slowakischen "Firmenbuch" registriert. Sie bot im Zeitraum März 2013 bis Juni 2014 zentralseitig Glücksspiele mittels eines Servers über das Internet an. Dabei arbeitet die Bf…

EAS 3277Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0131-IV/4/201214.05.2012

…Fall die nun auf selbständiger Basis tätige Mitarbeiterin sich stets in den inländischen Server ihres ehemaligen Arbeitgebers einwählen muss, begründet keine inländische Betriebstätte, die zur grenzüberschreitenden Aufteilung der Einkünfte Anlass geben könnte. Denn der bloß mitbenutzte Server steht nicht in der Verfügungsmacht der deutschen Mitarbeiterin…

EAS 2502US-Firma mit Datenmanagementleistungen für österreichische Kunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 309/1-IV/4/0416.08.2004

…US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen eine "feste Geschäftseinrichtung" zur Verfügung steht. Die bloße Mitbenutzung eines inländischen Servers reicht hierzu nicht aus (EAS 926). Gleiches gilt für die Mitbenutzung inländischer Datenleitungen. Ob eine der US-Firma gehörende und von ihr mit der nötigen Software ausgestattete…

UFSW RV/3696-W/02Umsatzsteuerpflichtiges Betreiben einer Sex-Hotline durch Drittstaatsunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003

…I. AG werden diese Gespräche auf den Voicecomputer der Fa. B. KEG, welcher bei der Fa. I. AG aufgestellt ist, weitergeroutet. Die Rechnungen für das "Serverhousing" werden jedoch ab April 2000 an die E. Ltd., Th. H., P., England, gelegt. Dies deshalb, da der weiterhin…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

…Zeitpunkt der Teilnahme befinde. Eine Feststellung des Standortes über die IP-Adresse sei momentan technisch nicht möglich und würde zudem auch keine zuverlässigen Daten liefern, da die IP-Adressen etwa über Proxy Server manipuliert werden könnten. Die Bw. stellte folgende Berechnungsmethode vor. Ausgangsbasis seien die…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

…im Inland stattfinden muss, es reicht die Teilnahme vom Inland aus. Teilnahme vom Inland aus bedeutet, dass sich der Teilnehmer im Inland befindet, welche Nationalität oder welche Postadresse der Teilnehmer hat und über welchen Server er teilnimmt ist irrelevant. D.h. auch ein ausländischer Spieler…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4

…eine "Teilnahme vom Inland" durch Internetortung (Geolokalisierung) nicht in einer verlässlichen und nachvollziehbaren Weise festzustellen sei und betonte, dass die besondere Problembereiche des POP, Wireless Internet Access Devices, Dial-Up Internet Connection, Proxy-Servern, Anonymisierungs-Dienste, Umstellung von IPv4 auf IPv6, mobile Datenzugänge, load balancing…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…IP-Adresse abzustellen ist, und ist nicht nach den von der Bw. genannten technischen Kriterien textiert, wie z.B. POP, Wireless Internet Access Devices, Dial-Up Internet Connection, Proxy-Servern, Anonymisierungs-Dienste, Umstellung von IPv4 auf IPv6, mobile Datenzugänge, load balancing, Einwahlknoten. Auch § 12a GSpG…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 1/4

…Zeitpunkt der Teilnahme befinde. Eine Feststellung des Standortes über die IP-Adresse sei momentan technisch nicht möglich und würde zudem auch keine zuverlässigen Daten liefern, da die IP-Adressen etwa über Proxy Server manipuliert werden könnten. Die Bw. stellte folgende Berechnungsmethode vor. Ausgangsbasis seien die…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4

…im Inland stattfinden muss, es reicht die Teilnahme vom Inland aus. Teilnahme vom Inland aus bedeutet, dass sich der Teilnehmer im Inland befindet, welche Nationalität oder welche Postadresse der Teilnehmer hat und über welchen Server er teilnimmt ist irrelevant. D.h. auch ein ausländischer Spieler…