…ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren beantwortet werden. Wurde allerdings von Seiten der deutschen Steuerverwaltung bereits ausdrücklich und nachweisbar festgestellt, dass dem österreichischen Server keine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des Abkommens zugemessen wird, dann kann dieser deutschen Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden, solange sich keine Anhaltspunkte ergeben…
Bereits unter EAS 926 wurde die Auffassung vertreten, dass ein im Inland aufgestellter Server, der einem ausländischen Unternehmen der inländischen Vermarktung seiner Produkte dient, als inländische Betriebstätte im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen zu werten ist. Diese Auffassung wird mittlerweile auch durch Arbeiten innerhalb der OECD gestützt…
…separat abgerechnet. Es wird vertraglich weder eine konkrete Räumlichkeit, noch ein konkreter Ort an dem der Server aufgestellt werden soll vereinbart. Würdigung Unserer Auffassung nach entspricht das Einstellen von Fremdserver der Leistung eines Lagers, das je nach ausschließlicher Nutzung durch den Kunden am Grundstücksort (§ 3…
… Ad 2.b. "Die Kunden hatten keinen Schlüssel zum Rechenzentrum und konnten dieses daher auch nicht betreten. Die Server waren für die Kunden nicht zugänglich und sie hatten auch kein Recht, die Fläche wie ein Eigentümer in Besitz zu nehmen. Bei den meisten Kunden kann…
…Stellflächen werden im Monat ca. € 4.600 bezahlt. Das Finanzamt Wien 1/23 ging davon aus, dass A-BV aufgrund der in Wien in angemieteten Räumlichkeiten vorhandenen Router/Server über eine Betriebstätte im Sinne des § 29 BAO in Österreich verfüge. Damit sei A-BV…
Bietet eine österreichische gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen Server an, der in Liechtenstein aufgestellt wird, dann stellt dieser Server aus österreichischer Sicht eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Liechtenstein dar (EAS 926). Allerdings kann dadurch der inländischen Besteuerung nicht ausgewichen werden, da im DBA…
Die Frage, ob eine schweizerische Vertriebsgesellschaft, die in Österreich und in Drittstaaten gefertigte Produkte europaweit vertreibt und sich hiebei eines von ihrer österreichischen Schwestergesellschaft angemieteten inländischen Servers bedient, in Österreich eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Schweiz begründet sowie die Frage, welcher Gewinnanteil einer…
…brachte der Bf. am 25.04.2017 das Rechtsmittel der Beschwerde mit der Begründung ein, dass zunächst die technischen Möglichkeiten zur Überweisung aufgrund eines Serverwechsels in seiner Kanzlei nicht gegeben waren und er sodann wegen Ortsabwesenheit keine Überweisung durchführen konnte. Gemäß § 217 Abs. 5 BAO…
Erlangt ein österreichischer Internetkunde von einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft das Recht, Planungs- und Zeiterfassungssoftware von dem liechtensteinischen Server der Gesellschaft für seinen eigenen Gebrauch downzuloaden, dann fällt das dafür zu leistende Entgelt nicht unter den Begriff der Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 DBA-Liechtenstein. Diese…
…wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E‑Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und sich damit im "elektronischen Verfügungsbereich…
…S.r.o, hat ihren Sitz in der Slowakei und ist unter der Identificationsnummer ***xxx*** seit 4.3.2013 im slowakischen "Firmenbuch" registriert. Sie bot im Zeitraum März 2013 bis Juni 2014 zentralseitig Glücksspiele mittels eines Servers über das Internet an. Dabei arbeitet die Bf…
…Fall die nun auf selbständiger Basis tätige Mitarbeiterin sich stets in den inländischen Server ihres ehemaligen Arbeitgebers einwählen muss, begründet keine inländische Betriebstätte, die zur grenzüberschreitenden Aufteilung der Einkünfte Anlass geben könnte. Denn der bloß mitbenutzte Server steht nicht in der Verfügungsmacht der deutschen Mitarbeiterin…
…US-Unternehmen zur Erbringung seiner Dienstleistungen eine "feste Geschäftseinrichtung" zur Verfügung steht. Die bloße Mitbenutzung eines inländischen Servers reicht hierzu nicht aus (EAS 926). Gleiches gilt für die Mitbenutzung inländischer Datenleitungen. Ob eine der US-Firma gehörende und von ihr mit der nötigen Software ausgestattete…
…I. AG werden diese Gespräche auf den Voicecomputer der Fa. B. KEG, welcher bei der Fa. I. AG aufgestellt ist, weitergeroutet. Die Rechnungen für das "Serverhousing" werden jedoch ab April 2000 an die E. Ltd., Th. H., P., England, gelegt. Dies deshalb, da der weiterhin…
…Zeitpunkt der Teilnahme befinde. Eine Feststellung des Standortes über die IP-Adresse sei momentan technisch nicht möglich und würde zudem auch keine zuverlässigen Daten liefern, da die IP-Adressen etwa über Proxy Server manipuliert werden könnten. Die Bw. stellte folgende Berechnungsmethode vor. Ausgangsbasis seien die…
…im Inland stattfinden muss, es reicht die Teilnahme vom Inland aus. Teilnahme vom Inland aus bedeutet, dass sich der Teilnehmer im Inland befindet, welche Nationalität oder welche Postadresse der Teilnehmer hat und über welchen Server er teilnimmt ist irrelevant. D.h. auch ein ausländischer Spieler…
…eine "Teilnahme vom Inland" durch Internetortung (Geolokalisierung) nicht in einer verlässlichen und nachvollziehbaren Weise festzustellen sei und betonte, dass die besondere Problembereiche des POP, Wireless Internet Access Devices, Dial-Up Internet Connection, Proxy-Servern, Anonymisierungs-Dienste, Umstellung von IPv4 auf IPv6, mobile Datenzugänge, load balancing…
…IP-Adresse abzustellen ist, und ist nicht nach den von der Bw. genannten technischen Kriterien textiert, wie z.B. POP, Wireless Internet Access Devices, Dial-Up Internet Connection, Proxy-Servern, Anonymisierungs-Dienste, Umstellung von IPv4 auf IPv6, mobile Datenzugänge, load balancing, Einwahlknoten. Auch § 12a GSpG…
…Zeitpunkt der Teilnahme befinde. Eine Feststellung des Standortes über die IP-Adresse sei momentan technisch nicht möglich und würde zudem auch keine zuverlässigen Daten liefern, da die IP-Adressen etwa über Proxy Server manipuliert werden könnten. Die Bw. stellte folgende Berechnungsmethode vor. Ausgangsbasis seien die…
…im Inland stattfinden muss, es reicht die Teilnahme vom Inland aus. Teilnahme vom Inland aus bedeutet, dass sich der Teilnehmer im Inland befindet, welche Nationalität oder welche Postadresse der Teilnehmer hat und über welchen Server er teilnimmt ist irrelevant. D.h. auch ein ausländischer Spieler…