Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1574
Serveraufstellung in Liechtenstein
geltende FassungEAS-Auskunft04 3202/3-IV/4/99vom 20.12.1999
Wortlaut laut Findok
Bietet eine österreichische
gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen Server
an, der in Liechtenstein aufgestellt wird, dann stellt dieser Server aus
österreichischer Sicht eine Betriebstätte des österreichischen
Unternehmens in Liechtenstein dar (EAS 926).
Allerdings kann dadurch der inländischen Besteuerung
nicht ausgewichen werden, da im DBA-Liechtenstein im Bereich der gewerblichen
Einkünfte das Anrechnungsverfahren gilt und folglich die gesamten Gewinne,
auch insoweit als sie der liechtensteinischen Betriebstätte zuzurechnen
sind, der österreichischen Besteuerung unterliegen.
20. Dezember
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA FL (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 214/1956
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 3202/3-IV/4/99
- Stammnummer
- 2827
- Gültig
- 20.12.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF