Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1202
Bauabwicklungsbüro in Rußland
geltende FassungEAS-AuskunftK 49/1-IV/4/97vom 12.01.1998
Wortlaut laut Findok
Eröffnet ein österreichisches
Bauträgerunternehmen in Rußland eine in den dortigen
Firmenbüchern eingetragene Filiale, deren Aufgabe darin besteht, der
Abwicklung eines laufenden Bauprojektes (unter 24 Monaten Baudauer) sowie der
Bearbeitung von erwarteten Folgeaufträgen zu dienen, dann wird einer von
der russischen Steuerverwaltung vertretenen Auffassung, daß hiedurch eine
Repräsentanz (Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 DBA-UdSSR
begründet wurde, nur dann mit Erfolg entgegengetreten werden können,
wenn die Funktionen dieser Repräsentanz tatsächlich nur vorbereitender
Art sind oder Hilfsfunktionen im Sinn von Art. 4 Abs. 3 lit. f) DBA-UdSSR
darstellen.
Der Umstand, daß diese Filiale nur Bauprojekte mit
einer Baudauer unter 24 Monaten betreut, bewirkt nur, daß die Bauvorhaben
nicht zur Betriebstätte werden, vermag aber nicht der Filiale die
Betriebstätteneigenschaft zu nehmen.
Andererseits wird aber zu beachten sein, daß dann,
wenn die Filiale als Repräsentanz im Sinn von Art. 4 DBA-UdSSR zu werten
sein sollte, keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit
herrührenden Gewinne in Rußland zu besteuern sind. Vielmehr
beschränkt sich der russische Besteuerungsanspruch nur auf jene
Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in der Repräsentanz
tatsächlich ausgeübten Funktionen zuzurechnen sind (Art. 5 Abs. 1
DBA-UdSSR). Für die Ermittlung des der Repräsentanz zuzurechenden
Gewinnteiles kann bei Fehlen von Marktpreisen für die von der
Repräsentanz erbrachten Dienstleistungen die Kostenaufschlagsmethode
angewendet werden.
12.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
- Art. 5 Abs. 1 DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 49/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 9971
- Gültig
- 12.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF