RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3090

Raumanmietungen in wechselnden Hotels

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2247-IV/4/2009vom 28.08.2009

Wortlaut laut Findok

Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine Gefahr einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland eintreten kann. Abgesehen davon, dass die sich aus der deutschen BFH-Judikatur ableitende restriktive Rechtsauffassung zum Betriebstättenbegriff (siehe das in der Anfrage zitierte BFH-Urteil vom 04.06.2008, I R 30/07) auf österreichischer Seite geteilt wird, würde selbst dann, wenn die deutsche Gesellschaft zum Materialeinkauf eine österreichische Betriebstätte eröffnen würde, dieser gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Österreich/Deutschland als bloßer Einkaufsstelle keine Betriebstätteneigenschaft zukommen. Der in dieser Bestimmung verwendete Ausdruck "Güter oder Waren" schließt auch Materialeinkäufe ein. Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009

Normen und Schlagworte

BetriebstätteneigenschaftEinkaufsstelleHotelräume

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/2247-IV/4/2009
Stammnummer
42856
Gültig
28.08.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF