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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2418

Inländisches Bestellbüro

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/04vom 16.02.2004

Wortlaut laut Findok

Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die Aufgabe der drei Angestellten neben der Erteilung von Informationen und rein informativen Kundenbesuchen vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem durch den direkten Computerzugriff auf das deutsche Warenwirtschaftsprogramm der GmbH jederzeit qualifizierte Kundenauskünfte über Lieferfristen und Lieferkonditionen gegeben werden, und österreichische Kunden sich die Waren von einem inländischen Auslieferungslager selbst abholen können, dann kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass ein solches Bestellbüro eine bloß untergeordnete Unterstützungsfunktion für die Geschäftstätigkeit der deutschen Gesellschaft auf dem österreichischen Markt erfüllt. Bei derartigen Aktivitäten, die als Teil der Vertriebsaktivität zu werten sind, liegt keine bloße Hilfstätigkeit im Sinn des Artikels 5 Abs. 4 DBA-Deutschland vor. 16. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BetriebstätteBestellbüro

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/9-IV/4/04
Stammnummer
9346
Gültig
16.02.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF