Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2013
Auslandsbeteiligungen einer österreichischen Tochter-KG einer deutschen GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/02vom 03.04.2002
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine deutsche GmbH über
ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus
Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie
allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen)
dann sind diese gemäß
§ 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach
Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei.
Ist diese deutsche GmbH als einzige Kommanditistin an einer
österreichischen Produktions- und Handels-GmbH und Co KG beteiligt
(Komplementärin ist eine inländische Tochter-GmbH der deutschen GmbH),
die ebenfalls Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen bezieht, dann stellen die
inländischen Betriebstätten der KG aus der Sicht der
"Bilanzbündeltheorie" wohl ebenfalls inländische Betriebstätten
der deutschen GmbH dar. Dennoch können in einem derartigen Fall die in die
inländische Betriebstätte der
deutschen Gesellschafterin
einfließenden Auslandsbeteiligungserträge nicht steuerfrei gestellt
werden, da die in die Betriebstätten der
österreichischen Gesellschafterin
fließenden Erträge aus der Auslandsbeteiligung keiner Steuerfreiheit
zugänglich sind. Denn die inländische Gesellschafterin erfüllt
nicht die Voraussetzung einer unmittelbaren Beteiligung an der
Auslandsgesellschaft.
Die aus Nichtdiskriminierungsgründen geschaffene
Regelung des § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 kann genauso wenig wie das
Betriebstättendiskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland
(2000) so ausgelegt werden, dass hierdurch die Verpflichtung erwachsen
könnte, eine ausländische Gesellschaft (hier die deutsche
Gesellschafterin der inländischen KG) gegenüber einer
inländischen Gesellschaft (hier: die inländische Komplementärin
der inländischen KG) zu bevorzugen. Die Aussagen der EAS 1967, die zu einem
gegenteiligen Schluss verleiten könnten, sind aus den genannten
Gründen im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich.
03. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- Art. 24 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Betriebstätteinternationale SchachtelbeteiligungSchachtelprivilegBilanzbündeltheoriemittelbare Beteiligungunmittelbare BeteiligungBetriebstättendiskriminierungsverbot
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/14-IV/4/02
- Stammnummer
- 33436
- Gültig
- 03.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF