…komplette Shows "verkaufen", wirken daher an der inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Daraus folgt, dass ein deutscher Veranstalter von Musik- und Tanzaufführungen in Österreich die Vergütungen, die er an die in diesem Zusammenhang eingeschalteten Produktionsfirmen in den USA und in Großbritannien zahlt, dem österreichischen Steuerabzug unterwerfen muss…
…der deutschen D-KG auftritt und ist schließlich der Alleingesellschafter dieser österreichischen Mutter-KG die österreichische Ö-GmbH (die Komplementär-GmbHs der beiden KGs sind reine Arbeitsgesellschafter), dann wird zu beachten sein, dass angesichts der steuerlichen Transparenz innerhalb dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben…
…in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit der deutschen…
Wird einem in Österreich ansässigen Kabarettisten in Würdigung seiner Persönlichkeit und seines Schaffens von einem deutschen Theater ein Jurypreis zuerkannt, der nach österreichischem Steuerrecht weder zu den freiberuflichen Betriebseinnahmen des Künstlers noch zu einer anderen Einkunftsart zu rechnen und daher als nicht steuerbar zu werten…
…in Österreich verpflichteten Stellen hingegen keine derartigen Bescheinigungen vor, werden sie im Fall der Unterlassung des Steuerabzuges vermutlich nicht ihrer Verpflichtung nachkommen können, die Rechtfertigung hiefür auf Grund des DBA-Deutschland nachzuweisen. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
Hat eine deutsche GmbH & Co KG in Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63% gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der…
…auch in Deutschland zur Erledigung von Serviceaufträgen eingesetzt, steht Österreich das Besteuerungsrecht nur an jenen Bezugsteilen zu, die auf den Einsatz auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. Die österreichische Kapitalgesellschaft kann für jene Einkünfte, die sie aus den Serviceleistungen in Deutschland erzielt, nicht zur deutschen Körperschaftsbesteuerung herangezogen…
…siehe die Lösung von Qualifikationskonflikten, die durch Unterschiede im innerstaatlichen Recht verursacht worden sind, in EAS 1441). Unter diesen Gegebenheiten könnte sonach der Einbringungsvorgang II auf deutscher Seite steuerneutral abgewickelt werden. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden die Geschäfte einer inländischen GesmbH von einem in Deutschland wohnhaften Geschäftsführer geleitet und wird die inländische Firmenadresse gemäß § 15 a GesmbH-Gesetz als österreichische Postadresse angegeben, so wird hiedurch kein inländischer Wohnsitz begründet, wenn die Firmenräumlichkeiten nicht geeignet sind, jederzeit zum Wohnen benutzt…
…Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur Anwendung. 27. März 1995 Für den Bundesminister…
…Deutschland verfügen sollte. Denn die Bevollmächtigung eines Mitarbeiters zur Auftragsakquisition wird idR dem Erfordernis der Z 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-BRD ("Vertreterbetriebstätte") genügen. In einem Fall der vorliegenden Art empfiehlt sich jedenfalls das Einvernehmen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen…
…daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische Einkommensteuer der Beteiligten anzurechnen , als die deutsche Abzugssteuerbelastung 15% der Bruttoerträge nicht überschreitet (Art. 10a Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland); der überschreitende Teil der deutschen KESt ist…
Innerstaatliche Rechtslage: In Deutschland ansässige Personen, die in Österreich auf Grund von freien Dienstverträgen oder von Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in…
Werden die Geschäfte inländischer GmbHs von einem deutschen Geschäftsführer geleitet, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sich jährlich weniger als 183 Tage in Österreich aufhält, und der mit jeder inländischen GmbH einen steuerlich maßgebenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, dann unterliegen die inländischen Geschäftsführerbezüge…
…sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit für den tschechischen Arbeitgeber ausschließlich auf tschechischem Staatsgebiet und eine für den deutschen Arbeitgeber ausschließlich auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Diese…
…pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt…
Erzielt eine österreichische GmbH aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15…
…9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber auch für die gemäß AÖFV Nr. 31/1987 unter Art. 8 Abs. 1 fallenden Gesellschafter-Geschäftsführer Bedeutung besitzen (EAS 1145). Ist daher der in Deutschland ansässige Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet in…
…beschäftigt, und da auch die Entsendungen nach Deutschland als Beschäftigung im Inland gelten, besteht gemäß § 41 FLAG hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Dienstgeberbeitragspflicht zum Familienlastenausgleichsfonds. Der Umstand, dass die Entsendungen nach Deutschland in die in der Wohnung des Geschäftsführers von der inländischem GmbH angemiete Betriebstätte erfolgen…