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EAS 2172Deutscher Veranstalter inländischer Musik- und Tanztheatertourneen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 962/1-IV/4/0229.11.2002

…komplette Shows "verkaufen", wirken daher an der inländischen Unterhaltungsdarbietung mit. Daraus folgt, dass ein deutscher Veranstalter von Musik- und Tanzaufführungen in Österreich die Vergütungen, die er an die in diesem Zusammenhang eingeschalteten Produktionsfirmen in den USA und in Großbritannien zahlt, dem österreichischen Steuerabzug unterwerfen muss…

EAS 2337Deutscher Bauauftrag an österreichischen Personengesellschaftskonzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/28-IV/4/0325.08.2003

…der deutschen D-KG auftritt und ist schließlich der Alleingesellschafter dieser österreichischen Mutter-KG die österreichische Ö-GmbH (die Komplementär-GmbHs der beiden KGs sind reine Arbeitsgesellschafter), dann wird zu beachten sein, dass angesichts der steuerlichen Transparenz innerhalb dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben…

EAS 2867Deutscher Bauingenieur mit Kontroll- und Konsulententätigkeiten bei inländischen Bauausführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0743-IV/4/200717.07.2007

…in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit der deutschen…

EAS 1317Deutscher Jurypreis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 228/1-IV/4/9824.08.1998

Wird einem in Österreich ansässigen Kabarettisten in Würdigung seiner Persönlichkeit und seines Schaffens von einem deutschen Theater ein Jurypreis zuerkannt, der nach österreichischem Steuerrecht weder zu den freiberuflichen Betriebseinnahmen des Künstlers noch zu einer anderen Einkunftsart zu rechnen und daher als nicht steuerbar zu werten…

EAS 1294Deutscher Boogie-Woogie-Player
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 538/1-IV/4/9820.07.1998

…in Österreich verpflichteten Stellen hingegen keine derartigen Bescheinigungen vor, werden sie im Fall der Unterlassung des Steuerabzuges vermutlich nicht ihrer Verpflichtung nachkommen können, die Rechtfertigung hiefür auf Grund des DBA-Deutschland nachzuweisen. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…

EAS 1274Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/9827.05.1998

Hat eine deutsche GmbH & Co KG in Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63% gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der…

EAS 2671Deutscher Einpendler mit teilweisem Servicegebiet in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0756-IV/4/200501.12.2005

…auch in Deutschland zur Erledigung von Serviceaufträgen eingesetzt, steht Österreich das Besteuerungsrecht nur an jenen Bezugsteilen zu, die auf den Einsatz auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. Die österreichische Kapitalgesellschaft kann für jene Einkünfte, die sie aus den Serviceleistungen in Deutschland erzielt, nicht zur deutschen Körperschaftsbesteuerung herangezogen…

EAS 1769Deutscher Umgründungsvorgang mit möglichem Qualifikationskonflikt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/4-IV/4/0012.12.2000

…siehe die Lösung von Qualifikationskonflikten, die durch Unterschiede im innerstaatlichen Recht verursacht worden sind, in EAS 1441). Unter diesen Gegebenheiten könnte sonach der Einbringungsvorgang II auf deutscher Seite steuerneutral abgewickelt werden. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 467Deutscher Geschäftsführer einer inländischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/20/1-IV/4/9406.06.1994

  Werden die Geschäfte einer inländischen GesmbH von einem in Deutschland wohnhaften Geschäftsführer geleitet und wird die inländische Firmenadresse gemäß § 15 a GesmbH-Gesetz als österreichische Postadresse angegeben, so wird hiedurch kein inländischer Wohnsitz begründet, wenn die Firmenräumlichkeiten nicht geeignet sind, jederzeit zum Wohnen benutzt…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

…Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur Anwendung. 27. März 1995 Für den Bundesminister…

EAS 699Deutscher Unternehmensmitarbeiter eines österreichischen Schädlingsbekämpfungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/2/1-IV/4/9517.08.1995

…Deutschland verfügen sollte. Denn die Bevollmächtigung eines Mitarbeiters zur Auftragsakquisition wird idR dem Erfordernis der Z 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-BRD ("Vertreterbetriebstätte") genügen. In einem Fall der vorliegenden Art empfiehlt sich jedenfalls das Einvernehmen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

…daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische Einkommensteuer der Beteiligten anzurechnen , als die deutsche Abzugssteuerbelastung 15% der Bruttoerträge nicht überschreitet (Art. 10a Abs. 2 lit. b in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland); der überschreitende Teil der deutschen KESt ist…

EAS 917Deutscher Systemtherapeut als österreichischer Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/9602.08.1996

Innerstaatliche Rechtslage: In Deutschland ansässige Personen, die in Österreich auf Grund von freien Dienstverträgen oder von Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in…

EAS 978Deutscher Geschäftsführer inländischer GMBHs mit deutschen Immobilienverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 32/4-IV/4/9602.12.1996

Werden die Geschäfte inländischer GmbHs von einem deutschen Geschäftsführer geleitet, der in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sich jährlich weniger als 183 Tage in Österreich aufhält, und der mit jeder inländischen GmbH einen steuerlich maßgebenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, dann unterliegen die inländischen Geschäftsführerbezüge…

EAS 1145Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 211/1-IV/4/9731.10.1997

…sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…

EAS 1102Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich und Hauptberufstätigkeit für die tschechische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9707.07.1997

…der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit für den tschechischen Arbeitgeber ausschließlich auf tschechischem Staatsgebiet und eine für den deutschen Arbeitgeber ausschließlich auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Diese…

EAS 1064Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9728.04.1997

…pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt…

EAS 1154Deutscher Solidaritätszuschlag einer inländischen stillen Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/26-IV/4/9731.10.1997

Erzielt eine österreichische GmbH aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich gemäß Art. 15…

EAS 1164Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer als inländischer Projektleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/368-IV/4/9731.10.1997

…9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber auch für die gemäß AÖFV Nr. 31/1987 unter Art. 8 Abs. 1 fallenden Gesellschafter-Geschäftsführer Bedeutung besitzen (EAS 1145). Ist daher der in Deutschland ansässige Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet in…

EAS 1689Deutscher als Geschäftsführer einer inländischen GmbH und Arbeitsausübung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 77/1-IV/4/0017.07.2000

…beschäftigt, und da auch die Entsendungen nach Deutschland als Beschäftigung im Inland gelten, besteht gemäß § 41 FLAG hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Dienstgeberbeitragspflicht zum Familienlastenausgleichsfonds. Der Umstand, dass die Entsendungen nach Deutschland in die in der Wohnung des Geschäftsführers von der inländischem GmbH angemiete Betriebstätte erfolgen…