Findok · EAS-Auskünfte
EAS 609
Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/95vom 27.03.1995
Wortlaut laut Findok
Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der
Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in
Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in
Österreich.
Die durch Bundesgesetz
BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische
Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass
die Bestimmungen des GesmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär
und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine
Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an in Deutschland
ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter
Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene
Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das
Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur
Anwendung.
27.
März 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 17231
- Gültig
- 27.03.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF